Lebensmittel online kaufen: Auf was ist zu achten?

Der Einkauf von Lebensmitteln per Mausklick spart viel Zeit und das lästige Schleppen von Tüten und Wasserkisten. Vor allem Berufstätige in Städten schätzen die Lieferung von frischem Obst und Gemüse bis an die Haustür. Viele sind allerdings skeptisch, ob sie auf die Qualität der Produkte vertrauen können. Denn Lebensmittel lassen sich nicht testen und zurückschicken.

Grundsätzlich muss der Onlineanbieter die Ware in einem angemessenen Zustand liefern. Sie muss durchschnittlichen Anforderungen entsprechen, erklärt das Magazin Deutsche Anwaltsauskunft. Da die Vorlieben der Menschen unterschiedlich sind, gelten Erfahrungswerte. So dürfen Bananen durchaus braune Punkte, aber Äpfel keine faulen Stellen haben. In einer Schale Erdbeeren ist eine schimmlige Frucht kein Grund zur Reklamation. Ist das Gemüse aber faul, muss der Kunde die Ware nicht annehmen.

Letztendlich sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers entscheidend. Hier stehen die Rechte und Pflichten des Anbieters und Käufers. Wenn das Einkaufsportal zum Beispiel Bananen in unterschiedlichen Reifegraden anbietet, muss es sich auch daran halten. Besondere Wünsche, die beim Bestellvorgang angegeben werden, müssen dagegen nicht zwingend erfüllt werden. Wenn die Händler Getränke ausliefern, nehmen sie in der Regel auch das Leergut zurück. Es kann allerdings sein, dass sie nur den eigenen Kasten und keine größeren Mengen akzeptieren.

Ein weiterer Punkt ist die Anlieferung, die meist in einem Zeitfenster von mehreren Stunden stattfindet. Wird der Verbraucher nicht angetroffen, muss er unter Umständen trotzdem zahlen oder zumindest einen Teil der Kosten tragen. Andere Einkaufsportale kommen dem Kunden entgegen und er kann einen zweiten Termin vereinbaren. Wenn der Lieferant zu spät oder gar nicht kommt, kann der Konsument von dem Vertrag zurücktreten.

Das Fazit: Der Online-Einkauf hat viele (vor allem zeitliche) Vorteile. Gerade aber bei frischem Obst und Gemüse kann er die Auswahl mit allen Sinnen nicht ersetzen.

Weitere Informationen:

Quelle: Heike Kreutz, www.aid.de