NRW-Minister Remmel: „Land will mehr Transparenz bei Lebensmitteln für Verbraucherinnen und Verbraucher“

Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf für Hygiene-Ampel eingeleitet.

Die Landesregierung will Verbraucherinnen und Verbraucher in Nordrhein-Westfalen stärken und gleichzeitig die Beanstandungsquoten bei der amtlichen Lebensmittelüberwachung reduzieren. Dazu hat das Kabinett heute den Gesetzentwurf zur Bewertung, Darstellung und Schaffung von Transparenz von Ergebnissen amtlicher Lebensmittelkontrollen der Verbändeanhörung zugeleitet.

„Das ist ein entscheidender Schritt für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Seit Jahren liegen die Beanstandungen bei den Lebensmittelmittelkontrollen auf einem gleich hohen Niveau. 2015 ist die Quote bei den Proben sogar gestiegen. Andere Länder wie Dänemark machen uns vor, dass die Zahlen mit mehr Transparenz über die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen sinken. Unsere Pilotprojekte in Duisburg und Bielefeld haben deutlich gezeigt, dass diese Transparenz zu mehr Hygiene in der Gastronomie führt“, sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.

Die Landesregierung will nun das Transparenzsystem über die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung in NRW einführen. Nach einer freiwilligen Übergangsphase sollen die Kontroll-Ergebnisse aller Betriebe, die Lebensmittel herstellen und verkaufen, veröffentlicht werden.

„Wir wollen grünes Licht für gute Betriebe. Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass es durch die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse in Form der Ampel-Farben nur Gewinnerinnen und Gewinner gibt: Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten mehr Durchblick durch Einblick und können Konsum-Entscheidungen auf Augenhöhe treffen. Für gut und sauber arbeitende Betriebe ist das neue Transparenzsystem ein Wettbewerbsvorteil, weil eine gute Bewertung als Qualitätssiegel genutzt werden kann. Für Angestellte der Betriebe entsteht ein verbessertes Arbeitsumfeld, wenn die Beanstandungsquoten reduziert werden. Wir erhöhen gleichzeitig den Druck auf die schwarzen Schafe, die ganze Branchen in Verruf bringen“, sagte Minister Remmel.

Bereits auf der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) im Mai 2011 hatten sich die Fachministerinnen und Fachminister für die Einführung eines solchen Transparenzsystems in Deutschland ausgesprochen und die Bundesregierung aufgefordert, die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Allerdings blockiert das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium seit dieser Zeit die Umsetzung der Beschlüsse der VSMK. „Während Bundesminister Christian Schmidt in Stagnation versinkt, krempelt die Landesregierung in NRW die Ärmel hoch: Wir machen mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher gesetzesreif“, sagte Remmel. Auch der Landtag forderte im Februar 2014 mehr Transparenz.

Risikopunkte bestimmen Ampel-Einstufung

Bei den regelmäßigen amtlichen Lebensmittel-Kontrollen werden sogenannte Risikopunkte vergeben. Je mehr Verstöße gefunden werden, desto mehr Risikopunkte erhält der Betrieb. Das Transparenzsystem in Form der Ampel-Farben erkläre sich selbst, sagte der Minister, und könne ohne große Zusatzkosten eingeführt werden, denn die Ergebnisse lägen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung in jeder Kommune bereits vor. „Wir schaffen mit einem minimalen Zusatzaufwand ein Maximum an Transparenz“, sagte Minister Remmel.

Die Bewertungsskala ist in drei Ergebnisstufen unterteilt:

  • Grün = Null bis 36 Punkte – „Anforderungen erfüllt“ (keine oder wenige geringfügige Mängel),
  • Gelb = 37 bis 54 Punkte – „Anforderungen teilweise erfüllt“ (mehrere geringfügige oder einzelne schwerwiegende Mängel)
  • Rot = 55 bis 73 Punkte – „Anforderungen unzureichend erfüllt“ (mehrere schwerwiegende Mängel).

Ein Pfeil zeigt das genaue Ergebnis auf der Skala an. Zusätzlich sollen die Ergebnisse der drei letzten Kontrollen und das Abschneiden in den einzelnen Kontroll-Kategorien gezeigt werden. Nach einer freiwilligen Übergangsphase von 27 Monaten ist der jeweilige Betrieb verpflichtet, das auf einen Blick leicht verständliche System verpflichtend für Kundinnen und Kunden so zugänglich zu machen, dass es vor Betreten der Betriebsstätte ohne weiteren Aufwand zur Kenntnis genommen werden kann.

Bei einer Einstufung im gelben oder roten Bereich kann der Betrieb eine zusätzliche Kontrolle beantragen, die innerhalb von drei Monaten unangekündigt und kostenpflichtig erfolgt.

Der Verpflichtung zur Schaffung von Transparenz ist eine Einführungsphase von 27 Monaten vorgeschaltet, in der Betriebe und Behörden Erfahrungen mit dem Transparenzsystem sammeln können. Bereits in der Einführungsphase können die Betriebe die Ergebnisse der Kontrolle freiwillig öffentlich machen und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Im Pilotprojekt in den beiden Städten Bielefeld und Duisburg zeigte sich nach relativ kurzer Zeit ein positiver Effekt durch die Veröffentlichungen der Kontrollergebnisse im Internet. „Der Modellversuch der Verbraucherzentrale NRW zeigt, dass sich 60 bis 80 Prozent der gastronomischen Betriebe verbessert haben“, sagte Minister Johannes Remmel.

Vor etwa drei Jahren hat das Verbraucherschutzministerium NRW das freiwillige Smiley-System der Vorgängerregierung für Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten, gestoppt und eine negative Bilanz dieses Pilotversuches gezogen. An dem freiwilligen Smiley-System hatten lediglich rund 480 Lebensmittelunternehmen teilgenommen – von mehr als 93.000 Dienstleistungsbetrieben in ganz NRW.

Pressekontakt:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf
Frank Seidlitz, Pressesprecher
Telefon: 0211.4566.294
frank.seidlitz@mkulnv.nrw.de

Quelle: MKULNV NRW

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