NRW-Umweltminister Remmel: „Hygiene-Ampel hat die Gastronomie in Duisburg vorangebracht“

6. Station der Sommertour „NRW is(s)t…“: Umweltminister Remmel informiert sich im Restaurant „Der kleine Prinz“ über die Erfolge durch transparente Lebensmittelüberwachung.

Umweltminister Remmel will die Beanstandungsquoten bei der amtlichen Lebensmittelüberwachung weiter reduzieren. „Seit Jahren liegen die Zahlen der Proben und Betriebe, die bei den Lebensmittelmittelkontrollen beanstandet werden, auf einem gleich hohen Niveau. 2015 ist die Quote bei den Proben insgesamt sogar gestiegen“, sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel bei der fünften Station seiner Sommertour in Duisburg. Der Minister besuchte das Café und Restaurant „Der kleine Prinz“, um sich über die Erfolge des Pilotversuchs „Hygiene-Ampel“ zu informieren.
„Durch eine konsequente Veröffentlichung der Kontrollergebnisse können wir eine Verbesserung erreichen – das zeigen die Erfahrungen aus unserem Pilotprojekt Hygiene-Ampel“, sagte der Minister. Im Pilotversuch in den beiden Städten Bielefeld und Duisburg zeigte sich nach relativ kurzer Zeit ein positiver Effekt durch die Veröffentlichungen der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen im Internet. Per App können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher vor einem Restaurant-Besuch über die Sauberkeit und Hygiene des Betriebs informieren. „Der Modellversuch der Verbraucherzentrale NRW zeigt, dass sich 60 bis 80 Prozent der gastronomischen Betriebe verbessert haben“, sagte Minister Remmel.

„Der Kleine Prinz“ hat seit Beginn des Pilotversuchs Ergebnisse im grünen Bereich des Kontrollbarometers erreicht und diese in den letzten Jahren weiter verbessert. Ein Team aus 32 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit und ohne Behinderung verwendet saisonale Lebensmittel und Produkte aus der Region.

Das Verbraucherschutzministerium will nun das Transparenzsystem über die Ergebnisse der Lebensmittelüberwachung (Kontrollbarometer/ „Hygiene-Ampel“) mit einer freiwilligen Übergangsfrist in NRW einführen. Nach einer Übergangsphase sollen die Kontrollergebnisse aller Betriebe, die Lebensmittel herstellen und verkaufen, veröffentlicht werden. Insgesamt sind dies etwa 150.000 Betriebe in NRW, vom Lebensmittelproduzenten über Metzgereien, Bäckereien über weiterverarbeitende Betriebe bis hin zu Restaurants, Cafés und Imbissbetriebe.

„Wir wollen grünes Licht für gute Betriebe. Das Pilotprojekt hat gezeigt, dass es durch die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse in Form der Ampel-Farben nur Gewinner gibt: Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten mehr Durchblick durch Einblick und können Konsumentscheidungen auf Augenhöhe treffen. Für gut- und sauber arbeitende Betriebe ist das neue Transparenzsystem ein Wettbewerbsvorteil, weil eine gute Bewertung als Qualitätssiegel genutzt werden kann. Und für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betriebe wird ein gutes Arbeitsumfeld erreicht, wenn die Beanstandungsquoten reduziert werden“, sagte Minister Remmel. „Das geplante System schafft Transparenz, Sicherheit, Vertrauen und Wettbewerbsvorteile. Und wir erhöhen gleichzeitig den Druck auf die schwarzen Schafe, die ganze Branchen in Verruf bringen.“

Bereits auf der Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai 2011 hatten sich die Fachministerinnen und Fachminister für die Einführung eines solchen Transparenzsystems in Deutschland ausgesprochen und die Bundesregierung aufgefordert, die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Allerdings blockiert das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium seit dieser Zeit die Umsetzung der Beschlüsse des Verbraucherschutzministerkonferenz. Auch der Landtag hat mit Beschluss aus Februar 2014 mehr Transparenz gefordert.

Risikopunkte bestimmten Ampel-Einstufung

Eine Arbeitsgruppe der Verbraucherschutzministerkonferenz unter Federführung von Nordrhein-Westfalen hat einen Entwurf für ein landesrechtliches Transparenzsystem ausgearbeitet. Bei den regelmäßigen amtlichen Kontrollen werden sogenannte Risikopunkte vergeben. Je mehr Verstöße gefunden werden, desto mehr Risikopunkte erhält der Betrieb. Das Transparenzsystem in Form der Ampel-Farben erkläre sich selbst, sagte der Minister, und könne ohne große Zusatzkosten oder Aufwand eingeführt werden, denn die Ergebnisse lägen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung in jeder Kommune bereits vor. „Wir schaffen mit einem minimalen Zusatzaufwand ein Maximum an Transparenz“, sagte Minister Remmel.

Die Bewertungsskala ist in drei Ergebnisstufen unterteilt, die durch Farben symbolisiert werden:

  • Grün = Null bis 36 Punkte – „Anforderungen erfüllt“ (keine oder wenige geringfügige Mängel),
  • Gelb = 37 bis 54 Punkte – „Anforderungen teilweise erfüllt“ (mehrere geringfügige oder einzelne schwerwiegende Mängel)
  • Rot = 55 bis 73 Punkte – „Anforderungen unzureichend erfüllt“ (mehrere schwerwiegende Mängel).

Ein Pfeil zeigt das genaue Ergebnis auf der Skala an. Zusätzlich sollen die Ergebnisse der drei letzten Kontrollen und das Abschneiden in den einzelnen Kontroll-Kategorien gezeigt werden. Der jeweilige Betrieb ist verpflichtet, das auf einen Blick leicht verständliche System nach einer freiwilligen Übergangsphase von 27 Monaten verpflichtend für Kundinnen und Kunden leicht so zugänglich zu machen, dass es vor Betreten der Betriebsstätte ohne weiteren Aufwand zur Kenntnis genommen werden kann. Bei einer Einstufung im gelben oder roten Bereich kann der Betrieb eine zusätzliche Kontrolle beantragen, die innerhalb von drei Monaten unangekündigte und kostenpflichtig erfolgt.

Der Verpflichtung zur Schaffung von Transparenz ist eine Einführungsphase von 27 Monaten vorgeschaltet, in der Betriebe und Behörden Erfahrungen mit dem Transparenzsystem sammeln können. Bereits in der Einführungsphase können die Betriebe die Ergebnisse der Kontrolle freiwillig öffentlich machen und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Beanstandungen 2015 leicht gestiegen

Die Beanstandungen bei den amtlichen Lebensmittelkontrollen in NRW sind im vergangenen Jahr wieder leicht angestiegen. Das ist das Ergebnis der jährlichen Bilanz der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung, die das Düsseldorfer Verbraucherschutzministerium jetzt veröffentlichte. Demnach mussten 2015 knapp elf Prozent der Lebensmittelproben durch die amtlichen Kontrolleurinnen und Kontrolleure beanstandet werden. Im Vergleich zu den Vorjahren hat sich demnach eine leichte Verschlechterung ergeben, 2014 lag die Beanstandungsquote bei 9,5 Prozent. „Die Ergebnisse zeigen, wie wichtig die Lebensmittelüberwachung ist. Ein starker Verbraucherschutz braucht eine effektive Lebensmittelkontrolle und wir haben in NRW dafür die Voraussetzungen in den letzten Jahren geschaffen“, sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel.

Der Minister forderte von den Lebensmittelbetrieben größere Anstrengungen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. „Die Beanstandungsquoten liegen in Deutschland seit Jahren auf einem hohen Niveau. Andere Länder, etwa Dänemark, haben die Zahlen deutlich verbessern können“, sagte der Minister. „Im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lebensmittelbetriebe und der Eigentümer selbst muss sich an den Beanstandungsquoten was ändern“, forderte Minister Remmel.

Freiwilliges Smiley-System setzt sich in NRW nicht durch

Vor gut drei Jahren hat das Verbraucherschutzministerium das freiwillige Smiley-System der Vorgängerregierung für Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten, gestoppt und eine negative Bilanz dieses Pilotversuches gezogen. An dem freiwilligen Smiley-System hätten lediglich rund 480 Lebensmittelunternehmen teilgenommen, von mehr als 93.000 Dienstleistungsbetrieben in ganz NRW. „Wir sehen an diesem Smiley-Versuch, dass sich die freiwillige Transparenz weder durchgesetzt, noch dass sie zu einem nennenswerten Rückgang bei den Beanstandungen geführt hat“, sagte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. „Von dem nun geplanten und verpflichtenden Transparenz-System werden landesweit alle Lebensmittelbetriebe betroffen sein, so dass wir mittelfristig eine deutliche Reduzierung der Beanstandungen erwarten können.“

Das Smiley-Projekt hatte die Vorgängerregierung im Jahr 2007 auf der Basis der Freiwilligkeit gestartet. Gastronomiebetriebe und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung wie Betriebskantinen oder Krankenhausküchen sowie Fleischereien und Bäckereien konnten den Smiley beantragen, wenn sie bei den regelmäßigen amtlichen Lebensmittelkontrollen gut oder sehr gut abgeschnitten haben. Allerdings verlief das Projekt insofern erfolglos, weil sich nur 14 Kommunen daran beteiligt haben und es von den Betrieben nur in einem sehr geringen Umfang angenommen wurde.

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Quelle: MKULNV NRW