Erstmals keine Höchstgehaltsüberschreitungen von Schwermetallen in Lebensmitteln

627 Proben Lebensmittel sind im Jahr 2015 in insgesamt 4.358 Einzelbestimmungen auf verschiedene Schwermetalle und andere Elemente untersucht worden. „Das erfreuliche Ergebnis: es gab keine Überschreitungen der gesetzlich geregelten Höchstgehalte von Schwermetallen in Lebensmitteln! Und das, obwohl die Grenzen für Cadmium und Blei unter anderem für Säuglings- und Kleinkindernahrung gerade abgesenkt wurden“, sagt Helmar Tardel, Abteilungsleiter für Schadstoff- und Rückstandsanalytik im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock.

Die für die Gesundheit kritischsten Schwermetalle sind Blei, Cadmium und Quecksilber. Sie sind in ihren Vorkommen in Lebensmitteln eng an die Umweltverschmutzung gebunden. Sie gelangen unter anderem durch bestimmte industrielle Verfahren in die Umwelt.

Blei gelangt vor allem durch die Verschmutzung der Luft durch Industrieabgase auf die Oberflächen der Lebensmittel. Bleihaltige Oberflächenverschmutzungen können zum größten Teil durch gründliches Waschen entfernt werden.

Cadmium wird von den Pflanzen über die Wurzeln aus dem Boden aufgenommen und im Gewebe gespeichert. Gute Cadmiumspeicher sind beispielsweise einige Wildpilze. Daneben kann sich Cadmium auch in Muscheln und in Innereien älterer Nutztiere in höheren Konzentrationen anreichern.

Quecksilber kommt vorwiegend in Fischen, besonders in Raubfischen, vor. Diese Lebensmittel stellen die Hauptquelle der nahrungsbedingten Quecksilberzufuhr für den Menschen dar.

Arsen ist ein Halbmetall und wird häufig bei den Kontaminanten in der Gruppe der giftigen Schwermetalle geführt. Es wird in der Nahrungskette zum Beispiel in Muscheln, Garnelen und Fischen angereichert. Für Fische und andere Meerestiere gibt es bisher keine Höchstgehalte im Lebensmittelrecht. Die Arsengehalte der im LALLF untersuchten Fischproben aus den Binnengewässern Mecklenburg-Vorpommerns und der Ostsee waren unauffällig.

„Hersteller und Händler sind an Höchstgehalte durch EU-Verordnungen gebunden. Deren Einhaltung wird vom LALLF und den Behörden der anderen Bundesländer ständig überwacht“, unterstreicht Tardel. „Wir hoffen, dass die Entwicklung anhält und wir auch zukünftig in Lebensmitteln keine Schwermetalle in gefährdenden Größenordnungen nachweisen.“

Hintergrund

Die gesetzlichen Regelungen zu Schwermetallen in Lebensmitteln sind in der Verordnung (EG) Nr.1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten zusammengefasst.

Blei- und Cadmium-Höchstgehalte wurden für tierische und pflanzliche Lebensmittel sowie für Meerestiere festgesetzt. Zum Schutz von Säuglingen und Kleinkindern gelten für Blei besonders strenge Vorschriften.

Für Quecksilber gibt es Höchstgehalte in Fischen, Fischereiprodukten und Nahrungsergänzungsmitteln.

Die ausführliche Darstellung der Ergebnisse finden Sie auf www.lallf.de

Pressekontakt:
Dr. Antje Krüger, Öffentlichkeitsarbeit
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
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Quelle: LALLF