EU-Kommission definiert endokrine Disruptoren: Chemieindustrie enttäuscht über Kriterien für hormonell schädliche Stoffe

Wirkstärke wird nicht berücksichtigt. Sichere Handhabung von hormonaktiven Stoffen ist möglich.

VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann sieht den Vorschlag der EU-Kommission zur Definition endokriner Disruptoren kritisch: Zwischen hormonell aktiven Stoffen, die sicher verwendet werden können, und denen, die schon bei niedrigen Mengen oder Dosierungen eine schädliche Wirkung haben, könne damit nicht unterschieden werden.

In der Diskussion über die Regulierung hormonell aktiver Chemikalien in Europa hat die EU-Kommission heute ihren Vorschlag für Kriterien vorgelegt, mit denen schädliche Stoffe in Zukunft identifiziert werden sollen. Der Vorschlag berücksichtigt nach Ansicht des VCI nicht die Wirkstärke eines Stoffes. Diese bestimmt, ab welcher Konzentration oder Dosierung eine schädliche Wirkung auftritt.

Nach einer ersten Bewertung sagte Dr. Utz Tillmann, Hauptgeschäftsführer des Verbands der Chemischen Industrie (VCI): „Wir sehen den Vorschlag der EU-Kommission kritisch. Zwischen hormonell aktiven Stoffen, die sicher verwendet werden können, und denen, die schon bei niedrigen Mengen oder Dosierungen eine schädliche Wirkung haben, kann damit nicht unterschieden werden. Es bleibt abzuwarten, wie die Kriterien nun in der Praxis von den Behörden umgesetzt und im Rahmen der bestehenden Regulierungen angewendet werden. Es darf nicht dazu kommen, dass eine Vielzahl von Stoffen, die wichtig für modernen Pflanzenschutz oder effiziente Materialien ist, verboten wird.“

„Die bloße Anwesenheit einer hormonell aktiven Substanz bedeutet nicht automatisch, dass sie beim Menschen oder in der Umwelt eine Schädigung verursacht. In der Regel können für hormonaktive Chemikalien auf Grundlage einer wissenschaftlichen Risikobewertung Grenzwerte für die sichere Verwendung ermittelt werden“, so der VCI-Hauptgeschäftsführer. „Eine sichere Handhabung von hormonaktiven Stoffen ist möglich.“

Für Stoffe, die als endokrine Disruptoren identifiziert werden, gibt es bereits eine Reihe von Vorschriften in bestehenden gesetzlichen Regelungen. Im Rahmen der europäischen Chemikalienverordnung REACH können sie einer Zulassungspflicht unterworfen werden. Die Verordnungen für Pflanzenschutzmittel oder Biozid-Produkte schreiben sogar ein weitreichendes Verwendungsverbot vor.

Die Regulierung endokriner Disruptoren sollte sich deshalb laut Tillmann nur auf Stoffe beschränken, die bereits in niedrigen Mengen oder Dosierungen eine schädliche Wirkung beim Menschen oder in der Umwelt auslösen. Die Entscheidung, ob ein Stoff reguliert werden muss, sollte die Schwere der schädlichen Effekte, die Reversibilität eines negativen Effekts sowie die Aussagekraft der wissenschaftlichen Daten berücksichtigen, so der VCI.

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Quelle: VCI