Health Claims: EU-Kommission will Verbraucherschutz aufweichen

Die EU-Kommission plant offenbar, die gesundheitsbezogenen Angaben zu pflanzlichen Inhaltsstoffen (Botanicals), sogenannte Health Claims, zu kippen. Eine Studie soll jetzt prüfen, ob die Health-Claims-Verordnung 1924/2006 ihre Ziele erreicht hat. „Das Ergebnis der Studie ist schon jetzt vorgegeben: Hier soll die Grenze zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln aufgehoben werden. Das gefährdet den Verbraucherschutz massiv“, warnt Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI). Der Verband appelliert daher an die Bundesregierung, endlich auf die Bewertung der Botanicals durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu bestehen.

Gesundheitsbezogene Werbeaussagen auf Lebensmitteln müssen bereits seit vier Jahren nachprüfbar und durch Studien belegt sein. Tatsächlich aber wird diese Regelung der sogenannten Health-Claims-Verordnung 1924/2006 noch immer nicht für Lebensmittel mit pflanzlichen Inhaltsstoffen (Botanicals) umgesetzt. Nun soll nach jahrelanger Untätigkeit der zuständigen EU-Behörde eine Studie der Kommission prüfen, ob die Verordnung überhaupt ihren Zweck erfüllt hat. Die Zielvorgaben der Untersuchung werden heute in Brüssel während eines Workshops der Kommission beraten. Obwohl dazu vorrangig Vertreter der Lebensmittelindustrie eingeladen sind, wird der BPI als Verbandsvertreter der pharmazeutischen Industrie während der Sitzung auf den mangelnden Verbraucherschutz hinweisen und die Position der pharmazeutischen Hersteller darlegen.

Fahrenkamp: „Eine Aufweichung der Health-Claims-Verordnung wäre für den Verbraucher trügerisch: Pflanzliche Produkte, die wie ein Arzneimittel anmuten, aber keiner behördlichen Prüfung unterliegen, können dann nicht von überwachten und sicheren Arzneimitteln unterschieden werden. Produkte mit nicht geprüften Gesundheitsaussagen gehören nicht in den Markt. Die Bundesregierung muss endlich auf die Durchsetzung des längst geltenden europäischen Rechts bestehen.“

Die Health-Claims-Verordnung aus dem Jahr 2006 legt fest, dass gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln nur noch gestattet sind, wenn sie bewertet und zugelassen sind. Die Umsetzung der Verordnung wurde jedoch 2010 für pflanzliche Produkte gestoppt, als absehbar war, dass viele der Aussagen nicht ausreichend wissenschaftlich belegbar sind. Bis dahin kann weiterhin mit nicht überprüften und eventuell überzogenen Werbeaussagen der Eindruck erweckt werden, dass Lebensmittel gesundheitsfördernd sind.

Position des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie e. V. zur Evaluation and Fitness Check (FC) Roadmap

Pressekontakt:
Julia Richter (Pressesprecherin)
Tel. 030/27909-131
jrichter@bpi.de

Quelle: BPI

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