Marmelade oder Konfitüre – wo ist der Unterschied?

Eine „Marmelade“ ist im bayerischen Sprachgebrauch üblicherweise jeder süße Fruchtaufstrich – egal ob aus Erdbeeren, Kirschen oder anderem Obst gemacht. Im Supermarktregal wird man jedoch vergeblich eine „Erdbeermarmelade“ suchen, hier findet sich nur „Erdbeerkonfitüre“.

Wie kommt das? Andrea Danitschek von der Verbraucherzentrale Bayern erklärt: „Der Begriff Marmelade ist im Lebensmittelrecht für Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten vorgesehen.“ Die klassische englische Bitterorangenmarmelade zum Beispiel darf also tatsächlich als solche bezeichnet werden. Für den Verkauf auf Wochen- und Bauernmärkten gilt eine Ausnahme. Dort kann man auch Produkte, die aus anderen Früchten hergestellt sind, als Marmelade anbieten.
Die Zusammensetzung von Konfitüren und Marmeladen ist rechtlich genau geregelt. „Je nach Obstsorte ist ein Mindestfruchtgehalt vorgeschrieben, Farbstoffe oder Aromazusätze dürfen nicht enthalten sein“, so Ernährungsexpertin Danitschek. Wer auf einen hohen Fruchtgehalt Wert legt, sollte auf die Angabe „Konfitüre extra“ achten.

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern