Sensoriktests garantieren Käsequalität: Ergebnisse der länderübergreifenden Käseprüfung

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Foto: LALLF – Sachverständige bei der Arbeit

Die Ergebnisse der heutigen amtlichen Käseprüfung stehen fest: „57 Käseproben aus Mecklenburg-Vorpommern (13 Stück), Niedersachsen (27 Stück), und Schleswig-Holstein (17 Stück) sind heute sensorisch getestet worden.

Vom Hirtenkäse, über Schmelzkäse bis hin zum Schnittkäse. Fünf Merkmale wurden dabei bepunktet: Äußeres, Inneres, Konsistenz, Geruch und Geschmack. Viele Käse erhielten 24 bzw. 23 Punkte, die Höchstpunktzahl von 25 wurde bei etwa 23 % der Proben erreicht.

„Und sieben Käse entsprachen nicht den Qualitätsanforderungen“, so Dr. Helga Behn, Dezernatsleiterin für die Überwachung von Handelsklassen im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF), die heute auch mit geprüft hat. Sie betont, dass die Prüfer streng auf die Einhaltung der Qualitätsstandards achten: „Verbraucher sollen die Qualität bekommen, die die Käsesorte verspricht“.

Markenkäse, der dreimal hintereinander abgewertet wird, verliert sein Qualitätssiegel. „Punktabzug gab es heute beispielsweise für bitteren Geschmack und Fehler in der Lochung“, sagt Behn.

Jeder Käse hat vorgegebene Qualitätsstandards. So muss die Lochung beim Gouda etwa Erbsengröße haben und gleichmäßig im Teig verteilt sein. Beim Edamer sollte sie auch diese Größe aufweisen, aber nur vereinzelt vorhanden sein.

„Der Geruch beim Gouda muss mild bis leicht pikant sein, beim Edamer dagegen mild und rein aber nicht sauer“, erklärt Prüfungsleiter Ralf Engelmann, Fachexperte für Durchführung amtlicher und Qualitätsprüfungen für Butter und Käse im LALLF. „Besonders der Camembert aus M-V, teilweise aufwändig in Handarbeit hergestellt, hat eine gleichbleibend gute Qualität“, freut sich Engelmann.

Hintergrund

Monatlich testen die drei benannten Bundesländer abwechselnd ihre Käsesorten gemeinsam. Dieses System wird seit 1991 genutzt. So sind mehr Vergleichsmöglichkeiten, eine verbesserte Objektivität in Sachen Qualität der Käsesorten und der Anspruch an die Qualitätsmerkmale gegeben.

Entsprechend dem Fettgehalt in der Trockenmasse werden Käse in folgende Gruppen eingeteilt: Hartkäse, Schnittkäse, Weichkäse, Frischkäse. Das ist in der nationalen Käsevorordnung festgeschrieben.

Die Käseproben werden anonymisiert von den Sachverständigen beurteilt. Das LALLF qualifiziert die Sachverständigen und genehmigt oder entzieht die Verwendung der Bezeichnung „Markenkäse“.

Pressekontakt:
Dr. Antje Krüger
Öffentlichkeitsarbeit
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Thierfelderstraße 18, 18059 Rostock
Tel.: 0381 – 4035 – 640
Fax: 0381 – 400 151 0
www.lallf.de

Quelle: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V