Unternehmer der Bio-Branche wehren sich gegen Pestizidschäden

Bundesbehörde stellt aktuellen Grenzwert zum Schutz von Säuglingen in Frage.

Ein Bündnis von namhaften Unternehmen aus der Bio-Branche, wie Weleda, Herbaria, Salus und Sonnentor, fordert von Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) einen wirksamen Schutz vor weit verfrachteten Pestiziden.

In einem offenen Brief verlangen die Bio-Unternehmen wirksame Sofortmaßnahmen gegen den Ferntransport der Herbizid-Wirkstoffe Pendimethalin und Prosulfocarb, die von den Herstellern ADAMA, BASF und Syngenta vertrieben werden. Die beiden Unkrautvernichter werden über weite Strecken verfrachtet und verunreinigen die Ernten von Bio-Bauern und konventionellen Landwirten, die diese selbst nicht ausbringen. Dadurch können Waren nicht mehr wie geplant oder gar nicht vermarktet werden. Den Schaden müssen die betroffenen Betriebe tragen, da beim Ferntransport von Pflanzenschutzmitteln kein Verursacher zu ermitteln ist.

„Wir Landwirte bleiben auf dem Schaden durch Pestizid-Ferntransport sitzen, den andere verursachen. Wir fordern von Minister Schmidt und dem BVL als Zulassungsbehörde Sofortmaßnahmen, die den Ferntransport von Pestiziden einschränken“, sagt Stefan Palme vom Gut Wilmersdorf stellvertretend für die geschädigten Landwirte. Auf seinen Feldern ist Körnerfenchel seit Jahren mit Rückständen der Herbizidwirkstoffe Pendimethalin und Prosulfocarb belastet, obwohl beide Mittel nachweislich weder von ihm noch in der Nähe seiner Flächen ausgebracht werden. In einer dazu angeordneten Untersuchung im Auftrag des Landesamtes für Umwelt und Verbraucherschutz Brandenburg wurde eine weiträumige thermische Verfrachtung der Herbizidwirkstoffe nachgewiesen.

Zahlreiche weitere Erzeuger und Hersteller bestätigen eine Belastung mit Pendimethalin und Prosulfocarb aus eigener Erfahrung. In Kulturen wie Körnerfenchel, Grünkohl, Dill und Petersilie kommt es regelmäßig zu hohen Belastungen, die über dem Grenzwert der Diätverordnung für Babynahrung liegen (maximal 0,01 mg/kg für jeden Wirkstoff). Die Schäden gehen pro Erzeugerbetrieb bis zu 100.000 Euro. Dies führt dazu, dass deutsche Erzeuger aus der Produktion bestimmter Kulturen wie Körnerfenchel oder Dill aussteigen müssen. Dies schadet wiederum Hersteller und Händler, die verstärkt auf heimische Bioprodukte setzen: „Es kann nicht sein, dass deutsche Bio-Bauern den Anbau bestimmter Kulturen einstellen müssen, weil die Behörden bei der Zulassung von Pestiziden versagen“, sagt Erwin Winkler, Geschäftsführer von Herbaria. Von Pestizid-Ferntransport sind nicht nur ökologische landwirtschaftliche und gärtnerische Kulturen, sondern auch konventionelle Kräuter- und Arzneipflanzen betroffen.

BVL stellt aktuelle Regelung zum Schutz von Säuglingen in Frage

In einem Schreiben des BVL an den geschädigten Landwirt Stefan Palme negiert die Behörde den aktuell in der Diätverordnung gesetzlich verankerten Grenzwert für Babynahrung. Das BVL definiert allein die Überschreitung der viel höher angesetzten Grenzwerte der in der Rückstands-Höchstmengenverordnung als „unannehmbare Auswirkung“ für Erzeuger/Hersteller. „Diese weitgehende Missinterpretation ist mit der Rechtslage nicht vereinbar. Das BVL ignoriert das geltende Recht der Diätverordnung und damit den besonders strengen Pestizid-Grenzwert, der zum Schutz von Babys eingeführt wurde“, sagt Jan Plagge, Präsident von Bioland und ergänzt: „Die Zulassungsbehörden sind gesetzlich dazu verpflichtet sicherzustellen, dass sich die Wirkung von Pestiziden auf die behandelten Kulturpflanzen beschränkt. Auswirkungen vor ungewollten Einträgen auf entfernte Agrarflächen müssen ausgeschlossen werden“.

Weiter kündigt das BVL in dem Schreiben verschiedene Maßnahmen zur Lösung der Problematik an, die allerdings nicht zur Lösung des Problems ausreichen bzw. noch nicht umgesetzt sind. Das Bündnis der Unternehmer fordert daher Sofortmaßnahmen auf nationaler Ebene, die den Eintrag der Pestizidwirkstoffe Pendimethalin und Prosulfocarb deutlich reduzieren:

  • Verbot der Anwendung in Flächenkulturen wie Getreide, wo alternative Herbizide mit geringerer Neigung zum Ferntransport zur Verfügung stehen
  • Verpflichtung der Zulassungsinhaber zur Kapselformulierung
  • Wirksame Anwendungsbestimmungen zur Abdriftverminderung (auch unter Berücksichtigung der Grundproblematik des erhöhten Dampfdruckes und der leichten Verflüchtigung nach der Ausbringung)
  • Einführung eines umfassenden staatlichen Monitorings von Pestizidwirkstoffen in der Luft

Zum offenen Brief an Bundesminister Schmidt und das BVL

Ansprechpartner:

Stefan Palme, Gut Wilmersdorf GbR
Tel.: 033334-7514, E-Mail: palme(at)gut-wilmersdorf.de

Sonja Epp, Herbaria, Assistentin der Geschäftsleitung
Tel.: 08028-905732, E-Mail: sonja.epp(at)herbaria.de

Gerald Wehde, Bioland e.V., Geschäftsleitung Agrarpolitik und Kommunikation
Tel.: 06131-2397920, E-Mail: gerald.wehde(at)bioland.de

Pressekontakt:
Bioland – Bundesverband
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Gerald Wehde, Pressesprecher
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Quelle: Bioland