Baden-Württemberg: Jahresbericht 2015 der Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung vorgestellt

Zahlen aus der Lebensmittelüberwachung

Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist es, Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken durch Lebensmittel und Gegenstände des täglichen Bedarfs und vor Täuschung zu schützen. Die amtliche Überwachung ist die „Kontrolle der Kontrolle“, das heißt, sie überwacht die Wirksamkeit der betrieblichen Eigenkontrollen. Dies erfolgt über risikoorientierte Betriebskontrollen und zielgerichtete Probenahmen mit wechselnden Untersuchungsschwerpunkten. Die Kontrollfrequenzen der amtlichen Lebensmittelüberwachung in den einzelnen Betrieben leiten sich aus den jeweiligen Risikobeurteilungen ab. Vorbildlich geführte Betriebe, die in der Risikobewertung niedrig eingestuft werden, müssen seltener kontrolliert werden als solche, in denen Mängel festgestellt wurden.

Aktuell sind in Baden-Württemberg 234.840 Betriebe registriert. Im Jahr 2015 fanden insgesamt 118.678 Kontrollbesuche statt, bei denen 81.864 Betriebe ein- oder mehrmals überprüft wurden. In 23.570 Betrieben, das heißt, bei 28,8 % der kontrollierten Betriebe (Vorjahr: 27,9 %), wurden insgesamt 42.175 Verstöße festgestellt. Zur Ahndung der Verstöße wurden im Jahr 2015 insgesamt 425 Strafverfahren und 2.473 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, die zu 1.710 Bußgeldbescheiden und zu 4.468 Verwarnungen mit oder ohne Verwarngeld führten. 1.021 Betriebe mussten aufgrund der dort herrschenden unhygienischen Umstände zum Schutz der Verbraucher sofort geschlossen werden.

Die zielgerichtete Probenahme umfasste insgesamt 48.016 Proben, die chemisch, physikalisch und mikrobiologisch untersucht sowie auf Kennzeichnungsmängel überprüft wurden. Das waren 41.626 Lebensmittel (16,8 % beanstandet), 2.042 kosmetische Mittel (13,4 % beanstandet), 2.302 Bedarfsgegenstände (21,6 % beanstandet), 343 Tabakerzeugnisse (12,0 % beanstandet) und 35 sonstige Produkte (20,0 % beanstandet), die zum Beispiel wegen der möglichen Gesundheitsgefahr durch Verwechselbarkeit mit Lebensmitteln überprüft wurden.

Als gesundheitsschädlich beurteilt wurden insgesamt 103 Proben von Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln beziehungsweise Bedarfsgegenständen, dies entspricht einem Anteil von 0,21 % aller Proben. Gründe für diese Beurteilung waren bei Lebensmitteln, ähnlich wie in den Vorjahren, hauptsächlich pathogene Keime (z. B. Listeria monocytogenes, Salmonellen, verotoxinbildende Escherichia coli), mikrobiell verursachte toxische Eiweißabbauprodukte (Histamin), scharfkantige Fremdkörper sowie Verunreinigungen mit Säure, Lauge oder Lösungsmitteln.

Bei den Kosmetika wurden beispielsweise Anti-Cellulite-Cremes wegen hoher Gehalte an Coffein sowie bei Bedarfsgegenständen Lederbekleidung wegen Chrom (VI)-Gehalten als gesundheitsschädlich beurteilt.

Außerdem wurden 14.949 Proben im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplanes für Lebensmittel tierischer Herkunft, bei dem unter anderem Fleisch, Milch, Eier und Honig auf Rückstände unerwünschter Stoffe überprüft werden, sowie 1.506 Proben auf Radioaktivität und 5.585 Proben im Rahmen der Trinkwasserüberwachung untersucht.

Zahlen aus der Futtermittelüberwachung

Die amtliche Futtermittelkontrolle erfolgt − analog der Lebensmittelüberwachung − risikoorientiert. Sie versteht sich als Kontrolle der betrieblichen Eigenkontrolle mit dem Ziel einer hohen Futtermittelsicherheit. Im Jahr 2015 wurden 1.265 Betriebe kontrolliert, in denen Futtermittel hergestellt, gehandelt, eingeführt oder verfüttert wurden; 39 Unternehmen (3,1 %) wurden mit Verfahren belegt.

Weiterhin wurden insgesamt 1.041 Futtermittelproben gezogen und vielfältig untersucht, zum Beispiel auf unerwünschte oder verbotene Stoffe, aber auch auf qualitätsbestimmende Inhaltsstoffe oder Zusatzstoffe. Von den untersuchten Proben entsprachen 121 (11,6 %) nicht den Vorschriften.

Download: Jahresbericht 2015 (PDF 3.448 KB)

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Quelle: MLR Baden-Württemberg