Das Deutsche Biosafety Clearing-House – eine Internetplattform zum Thema biologische Sicherheit von gentechnisch veränderten Organismen

Das Cartagena Protokoll (Protokoll über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt) setzt als völkerrechtliches Abkommen einen verbindlichen Rahmen für den Import und Export von gentechnisch veränderten Organismen (GVO).

Das Biosafety Clearing-House (BCH) ist die zu diesem Abkommen zugehörige mehrsprachige Internetplattform, die Informationen zur biologischen Sicherheit von GVO bereitstellt. Das weltweit vernetzte BCH wird um nationale Internetauftritte der Vertragsparteien des Cartagena Protokolls ergänzt. Seit 19.07.2016 ist das deutsche Biosafety Clearing-House (D-BCH) aktiv und übernimmt als nationale Informationsplattform die Aufgabe, sowohl die Öffentlichkeit als auch das Fachpublikum, z. B. Importeure, Exporteure oder auch Mitarbeiter der zuständigen nationalen Behörden anderer Vertragsparteien, über den sicheren Umgang mit GVO in Deutschland zu informieren.

Das D-BCH stellt diese Informationen sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache bereit; zahlreiche Verweise auf weiterführende nationale oder internationale Internetseiten erweitern das Informationsangebot. Im D-BCH wird neben allgemeinen Informationen rund um das Cartagena Protokoll der Schwerpunkt auf Informationen zur biologischen Sicherheit aus deutscher Sicht gelegt. Somit sind Informationen zu

  • rechtlichen Regelungen in Deutschland,
  • nationalen Entscheidungen zum Umgang mit GVO und
  • Hinweise auf die zuständigen Behörden und Institutionen in Deutschland sowie
  • Regeln für den Import und Export von GVO

zu finden.

Die Internetseiten des D-BCH können Sie unter den beiden URLs www.biosicherheit-bch.de und www.biosafety-bch.de abrufen.

Quelle: BVL