EDEKA / Kaiser’s Tengelmann: „Das OLG liegt falsch“

Gewerkschaft NGG verhandelt weiter.

Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), hat heute seine deutliche Kritik an der gestrigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die Ministererlaubnis zur Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch EDEKA zu stoppen, erneuert.

Güster: „Ich teile die Auffassung des Wirtschaftsministers, dass die Frage, unter welchen Bedingungen die bei Kaiser‘s Tengelmann beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer künftig arbeiten, durchaus eine Frage des Allgemeinwohls ist. Das OLG hat dies gestern auf Grund eines verkürzten und meines Erachtens falschen Verständnisses der Tarifautonomie in Abrede gestellt.

Dabei sind der von Sigmar Gabriel eingeforderte Abschluss von fairen Tarifverträgen mit angemessenen Löhnen und der Erhalt der Betriebsratsstrukturen nicht nur im Sinne der tausenden betroffenen Beschäftigten sondern mit Blick auf die sinkende Tarifbindung ausdrücklich auch im Interesse aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Mit seiner Entscheidung liegt das OLG falsch und es ist daher richtig, dass Wirtschaftsminister Gabriel den verbleibenden Rechtsweg ausschöpfen will.“

Claus-Harald Güster verwies außerdem auf die heutige Tarifverhandlung zwischen der Gewerkschaft NGG und EDEKA über die Zukunft der Birkenhof-Fleischwerke. Sie habe in konstruktiver Runde wie geplant in Hannover stattgefunden. Für kommenden Dienstag und Mittwoch seien zwei neue Verhandlungstermine vereinbart worden.

Hintergrund: Sigmar Gabriel hat in Aussicht gestellt, die geplante Übernahme von Kaiser´s Tengelmann durch EDEKA unter der Auflage der Beschäftigungssicherung per Ministererlaubnis zu genehmigen. Davon betroffen sind auch rund 500 Beschäftigte der Birkenhof GmbH & Co. KG, einer Tochtergesellschaft von Kaiser’s Tengelmann, in den Fleischwerken Donauwörth (Bayern), Viersen (NRW) und Perwenitz (Brandenburg). Die Gewerkschaft NGG verhandelt derzeit mit EDEKA über die Zukunft der Werke.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Ministererlaubnis im Rahmen einer vorläufigen Prüfung als rechtswidrig erklärt und gestoppt.
Info: Pressemitteilung des OLG Düsseldorf

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Quelle: NGG