Frische Erdbeeren essen!

„In den kürzlich untersuchten zehn Proben Erdbeeren sind nur Spuren der
für dieses Obst zulässigen Höchstgehalte an Pflanzenschutzmitteln
gefunden worden“, sagt Professor Feldhusen, Direktor des Landesamtes
für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V in
Rostock. Im Mittel lagen die Gehalte der nachgewiesenen
Pflanzenschutzmittel bei 2,5 % der maximal erlaubten Mengen.
Die Hälfte der Erdbeerproben stammte aus Mecklenburg-Vorpommern, die
anderen z. B. aus Spanien, den Niederlanden oder anderen deutschen
Bundesländern (alle NRW).

Eine Probe, die aus Spanien war, enthielt gar keine Rückstände.
Maximal wurden sechs Substanzen erlaubter Pflanzenschutzmittel in einer
Erdbeerprobe ermittelt (zwei Proben).

Bis auf eine Ausnahme – ein Mittel gegen Spinnenmilben – handelt es
sich bei allen nachgewiesenen Pflanzenschutzmitteln um Fungizide. Das
sind Mittel, die die Pflanze, vor allem aber die Früchte, vor Pilzbefall
schützen sollen. Damit sind die empfindlichen Erdbeeren auch nach der
Ernte weniger für Fäulnis anfällig. Der Einsatz der Fungizide ist also
der leichten Verderblichkeit von Erdbeeren geschuldet. Die Mittel
helfen, dem Verbraucher eine unverdorbene Ware anbieten zu können.

„Erdbeeren sollten – wie alle Früchte, die ungeschält gegessen werden –
vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden“, empfiehlt Feldhusen.
„Untersuchungen belegen, dass dadurch die Gehalte von Mitteln gegen
Pilzbefall halbiert werden können. Aber auch mikrobielle Belastungen
sind so zu mindern oder gar zu entfernen“, ergänzt er.

Zulässige Höchstgehalte von anwendbaren Pflanzenschutzmitteln werden
mit hohen Sicherheitsfaktoren zu toxikologischen Grenzwerten berechnet.
Die Überprüfung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben im Bereich
Pflanzenschutzmittel beugt unsachgerechter Anwendung vor und trägt zum
gesundheitlichen Verbraucherschutz bei.

Quelle: Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
Mecklenburg-Vorpommern