Lebensmittelklarheit erreicht bessere Produktkennzeichnung

Marktcheck zum fünften Jubiläum zeigt: Hersteller reagieren auf Kritik. Das Projekt Lebensmittelklarheit sammelt seit fünf Jahren Verbraucherbeschwerden rund um die Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln. Bei Produkten mit Täuschungspotenzial aus dem Jahr 2014 sind inzwischen rund die Hälfte der Etiketten verbessert worden. Verbraucherinnen und Verbraucher kritisieren vor allem Zutatenversprechen, die nicht eingelöst werden.

„Ungesüßter“ Cappucino mit fast 50 Prozent Zucker oder Mozzarella-Pizza mit mehr Edamer als Mozzarella: Seit fünf Jahren können Verbraucherinnen und Verbraucher dem Portal Lebensmittelklarheit.de melden, wenn sie sich durch Wort und Bild auf einer Produktverpackung getäuscht sehen. 788 Produkte wurden bislang online vorgestellt. Die Hersteller reagieren auf Kritik der Verbraucher: Unter den Produkten, die im Jahr 2014 in der Rubrik „Getäuscht“ eingestellt wurden, ist inzwischen fast die Hälfte angepasst worden. Viele Hersteller informieren aber immer noch nicht ehrlich und transparent.

„Lebensmittelklarheit ist vor fünf Jahren mit reichlich Gegenwind aus der Wirtschaft gestartet. Umso mehr freut es uns, dass die Kritik der Verbraucher Gehör findet. Nicht alle Hersteller aber nutzen die Chance, auf Änderungen im Sinne der Verbraucher hinzuweisen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Der vzbv steht gemeinsam mit den Verbraucherzentralen hinter dem Projekt Lebensmittelklarheit.

Marktcheck: Jedes zweite Produkt angepasst

Unter allen 124 gemeldeten Produkten mit Täuschungspotenzial im Portal aus dem Jahr 2014 haben die Hersteller in 30 Fällen (24 Prozent) Verbesserungen vorgenommen und Lebensmittelklarheit.de auch darüber informiert. Ein aktueller Marktcheck mit Testkäufen und Anfragen bei den Unternehmen zeigt nun, dass weitere 29 Hersteller (23 Prozent) ebenfalls die Produktetiketten angepasst haben. Die Art der Änderung legt nahe, dass die Kritik aus Lebensmittelklarheit.de einfloss. Damit beträgt die Änderungsquote insgesamt 47 Prozent.

Doch nach wie vor sind viele Produktverpackungen nicht verbraucherfreundlich gestaltet: 31 Prozent der 2014 als potenziell täuschend eingestuften Etiketten wurden bislang nicht verbessert. „In jedem dritten Fall wird die Kritik ignoriert. Das ist ein Drittel zu viel. Hersteller nutzen den gesetzlichen Spielraum zu oft für ihre Marketingzwecke aus – zu Lasten einer wahren und klaren Information“, sagt Müller. Die weiteren Produkte im Marktcheck sind inzwischen entweder vom Markt genommen oder es ließ sich nicht ermitteln, ob das Etikett geändert wurde oder nicht.

Ärgerthema: irreführende Zutatenversprechen

Größter Aufreger unter den Produktmeldungen mit Täuschungspotenzial sind irreführende Zutatenversprechen: Auf der Produktvorderseite werden Zutaten prominent hervorgehoben, die aber nur in geringen Anteilen enthalten sind. Ein Beispiel: Ein im Portal vorgestellter Grüner Tee mit Zitrone enthält mehr Apfelsaft und Apfelsaftkonzentrat als Zitronensaft. 43 Prozent der 182 Getäuscht-Meldungen aus dem Jahr 2015 fallen in diese Kategorie. Ein Ärgernis, gegen das der vzbv auch immer wieder rechtlich vorgeht.

Verbraucher kritisierten im vergangenen Jahr zudem die Kennzeichnung generell als zum Beispiel nicht informativ oder transparent genug (21 Prozent). Beschwerden gab es auch über Werbung mit Gesundheitsbotschaften sowie Werbung mit traditioneller Rezeptur, obwohl Zusatzstoffe oder hochverarbeitete Zutaten enthalten waren (je acht Prozent).

Lebensmittelklarheit.de informiert Deutsche Lebensmittelbuchkommission

Der vzbv fordert, dass die wichtigsten Informationen zu einem Produkt wie Name, realistische Abbildungen und enthaltene Menge auf der Vorderseite der Verpackung abgebildet werden. Die Darstellung der Zutaten müsse zudem den tatsächlichen Inhalt widerspiegeln.

Bei der Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln müsse einfließen, wie Verbraucher die Informationen wahrnehmen und einordnen. Ein wichtiger Schritt, um diesem Ziel näher zu kommen: Lebensmittelklarheit.de wird die Deutsche Lebensmittelbuchkommission (DMLBK) künftig über Erkenntnisse aus dem Portal informieren. So soll das Verbraucherverständnis bei der Erarbeitung der Leitsätze, in denen Lebensmittel und ihre Beschaffenheit beschrieben werden, stärker Berücksichtigung finden.

Über Lebensmittelklarheit

Das Verbraucherportal www.lebensmittelklarheit.de ging am 20. Juli 2011 online. Es handelt sich um ein Gemeinschaftsprojekt des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und der Verbraucherzentralen und wird vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft gefördert.

Mehr zu den Fakten und Forderungen sowie zum Marktcheck von Lebensmittelklarheit lesen Sie in den angehängten Dokumenten. Die Infografiken stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung. Sendefähige Audios mit Manuskript zum Thema finden Sie in den weiterführenden Links.

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Pressekontakt:
Verbraucherzentrale Bundesverbands e.V. (vzbv)
Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin
Tel.: 030 – 25 800 525
presse@vzbv.de

Quelle: vzbv

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