TÜV SÜD gibt Tipps zu Food Online-Services an heißen Tagen

Manchmal muss es schnell gehen: Wer keine Zeit zum Einkauf und Kochen hat, schafft zunehmend Abhilfe mit Online-Lieferservices. Mit den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu online gehandelten Lebensmitteln sind Verbraucher deutlich besser geschützt und informiert als zuvor. Heiße Sommertage stellen jedoch Anbieter und Nutzer gleichermaßen vor Herausforderungen. Die durchgängige Kühlkette der Produkte ist an solchen Tagen wichtiger denn je. Die Lebensmittelexperten von TÜV SÜD erklären, worauf die Verbraucher achten sollten.

Laut einer Studie der GfK Nürnberg beziehen derzeit nur 1,2 Prozent der deutschen Bürger ihre Lebensmittel über Online-Lebensmittelhändler. Lebensmittel und Gerichte online zu bestellen, wird aber auch in Deutschland zunehmend populär. Die Marktforscher der GfK Nürnberg gehen davon aus, dass der Lebemsmittel-Onlinehandel in den nächsten Jahren wächst.

Ob verzehrfertige Gerichte, Lebensmittel oder Zutaten online bestellt oder auch direkt aus den Supermärkten nach Hause geliefert werden: Beide Alternativen sparen Zeit. Heiße Sommertage setzen allerdings besondere Vorsichtsmaßnahmen voraus. Denn Hersteller bzw. Lieferanten sorgen mit der Kühlung der Produkte zwar so gut wie möglich für den Qualitätserhalt. Dies nützt aber wenig, wenn am Ende die Lieferung ungekühlt vor der Haustür warten muss.

„Einige Lebensmittel wie Fleisch, Fisch oder Salate sind schon im konventionellen Lebensmittelhandel eine Herausforderung für die stetige Kühlung. Umso wichtiger ist es, beim Online-Geschäft mit sensiblen Lebensmitteln hygienischen Risiken und vorzeitigem Verderb vorzubeugen“, sagt Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte von TÜV SÜD.

Weil die Frische der gelieferten Produkte oftmals leidet, meiden viele Online-Lebensmittelhändler frische Produkte von sich aus oder schließen eine Lieferung im Sommer grundsätzlich aus. Nach einer Studie des EHI Retail Institute aus Köln bieten 63 Prozent der Online-Supermärkte nur haltbare Lebensmittel an. Käse wird von 35 Prozent der Händler geliefert, Obst und Gemüse von 21 Prozent, Fisch 14 Prozent und Tiefkühlprodukte 10 Prozent.

Frische Lebensmittel und Zutaten bzw. Tiefkühlwaren, z.B. Fleisch, Fisch sowie Salat und manches Obst oder Gemüse müssen beim Transport gekühlt werden. Lücken in der Kühlung mindern bei solch empfindlichen Lebensmitteln die Qualität und erhöhen das Verderbnis-Risiko. Auch beim Bestellen verzehrfertiger Produkte direkt aus Restaurants ist der Lieferweg die größte Hürde. In Großstädten führt die rush hour häufig dazu, dass die Lieferung länger dauert als geplant. Je nach Außentemperatur kühlen heiß zu liefernde Lebensmittel ab oder kalte Gerichte erwärmen sich. Thermoboxen, die die Temperatur im Inneren möglichst konstant halten sollen, werden von den meisten Online-Services genutzt. Zusätzliche Verpackungen sind aber auch hier das A & O, um Temperatur und Geschmack bis zur Auslieferung zu erhalten.

Unternehmen, die ihre Waren im Internet zum Verkauf anbieten, unterliegen den einschlägigen Vorschriften des Lebensmittelrechts, so auch der aktuellen Lebensmittelinformations-Verordnung. „Für Verbraucher ist dies wichtig“, sagt Dr. Andreas Daxenberger. „Denn vorher gab es kaum verbindliche Kennzeichnungsregeln für den online Lebensmittelhandel. Heute erhält der Verbraucher online die selben Informationen wie im Laden. Pflichtangaben– wie zum Beispiel zu Allergenen – müssen leicht verständlich in der Sprache des Landes bereitgestellt werden, in dem das Lebensmittel angeboten wird.“ Ist eine Internetseite auf einen Versand in verschiedenen EU-Staaten ausgerichtet, so sind Pflichtinformationen auch in den Sprachen dieser Mitgliedstaaten anzugeben.

Anders als beim Online-Bestellen anderer Güter sind folgende Tipps für Online-Käufer von Lebensmitteln ganz besonders wichtig:

  • Seriöse Anbieter geben gesetzlich vorgeschriebene Nährwert- und Allergeninformationen ebenso wie freiwillige Informationen zum Umgang mit den Lebensmitteln.
  • Rohe oder gefrorene Produkte müssen direkt nach Auslieferung in den Kühlschrank oder Tiefkühlschrank.
  • Zubereitete heiße Produkte sollten umgehend nach der Anlieferung verzehrt und nicht länger warmgehalten werden.
  • Lebensmittel nur online bestellen, wenn jemand zu Hause ist, um die bestellte Ware entgegen zu nehmen. Damit lässt sich eine ungekühlte Lagerzeit vor der Tür oder die Abgabe des Pakets beim Nachbarn vermeiden.

Weitere Informationen rund um das Thema Lebensmittelsicherheit gibt es unter www.tuev-sued.de/sichere-lebensmittel.

Quelle: TÜV Süd