Das CVUA Freiburg legt seinen Jahresbericht 2015 vor

Insgesamt ca. 12.500 Proben von Lebensmitteln, Wein, Trinkwasser und Futtermitteln hat das CVUA Freiburg 2015 im Rahmen des Verbraucherschutzes untersucht, dazu kommen weitere 25.000 Proben im Bereich der Tiergesundheits- diagnostik.

Die Beanstandungsquote betrug bei Lebensmitteln 21 Prozent und lag damit deutlich über dem Vorjahresniveau (2014: 17 %). Viele Beanstandungen betrafen die Kennzeichnung. So waren häufig die Kennzeichnungs-Vorgaben der Ende 2014 in Kraft getretenen Lebensmittel-Informationsverordnung noch nicht erfüllt.

Weiterhin sehr niedrig ist die Zahl der Lebensmittel-Proben, die als gesundheitsschädlich beurteilt worden sind (14 Proben = 0,1 % aller Proben), etwa wegen scharfkantiger Fremdkörper oder krankheitserregender Mikroorganismen.

Holpriger Start: Allergenkennzeichnung in Restaurants und Kantinen
Kontrollen in Betrieben der Gemeinschaftsverpflegung, wie Restaurants, Kantinen und Imbissen sollten zeigen, ob die neuen Kennzeichnungsregelungen Lebensmittelinformationsverordnung bei offen, d.h. unverpackt abgegebenen Lebensmitteln korrekt umgesetzt worden sind.

In einem umfangreichen Untersuchungsprogramm wurden die angebotenen Gerichte beprobt und auf allergene Bestandteile untersucht. Anschließend wurde mit der Allergen-Kennzeichnung verglichen, die die Kontrolleure im Betrieb angetroffen haben. Die Ergebnisse zeigten, dass häufig noch Verbesserungsbedarf besteht: Bei 40 % der untersuchten Proben war die Allergenkennzeichnung noch nicht oder nicht korrekt vorgenommen worden.

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Quelle: CVUA Freiburg