Entwarnung: Kein Melamin in Proteinpulvern und Nahrungsergänzungsmitteln auf dem deutschen Markt festgestellt

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Aktuelle Untersuchungsergebnisse aus dem CVUA Karlsruhe zeigen, dass es derzeit keinen Grund zur Sorge um einen verbotenen Einsatz von Melamin in Proteinpulvern und Nahrungsergänzungsmitteln gibt. Mit einer neuen Untersuchungsmethode wurden verschiedene Proben auf Melamin untersucht. Dabei konnten keine Verunreinigungen oder Verfälschungen mit dieser Industriechemikalie festgestellt werden.

Hintergrund

Mit den Fällen von Lebensmittelbetrug in den Jahren 2006 und 2008 rückte Melamin in den Blick der Öffentlichkeit. Melamin tauchte damals als verbotenes Streckungsmittel in Weizengluten und Milchpulver auf, wovon vor allem Futtermittel und Säuglingsnahrung aus chinesischer Produktion betroffen waren. Dies hatte damals zahlreiche Erkrankungen von Kindern in China zur Folge.

In Europa waren zusammengesetzte Lebensmittel wie Kekse und Schokolade, die aus verunreinigtem Milchpulver aus China hergestellt wurden, mit Melamin belastet [1]. In einer aktuellen Studie aus Südafrika wurde Ende 2015 von Melamin-Kontaminationen in Nahrungsergänzungsmitteln und Sportlerprodukten berichtet mit einer sehr hohen Beanstandungsquote (47 positive Proben von 138 untersuchten Produkten) [2]. Aus diesem Grunde wurde am CVUA Karlsruhe ein Projekt zur Untersuchung dieser Produktgruppe auf Melamin durchgeführt.

Warum wird Melamin Lebensmitteln zugesetzt?

Die Qualität einer Proteinzubereitung bzw. eines Futtermittels ist hauptsächlich von seinem Eiweißgehalt abhängig. Die Menge an Eiweiß wird in der Regel in Standardanalysenverfahren (Kjeldahl- oder Dumas-Methode) über den Stickstoffgehalt bestimmt. Um eine unerlaubte Streckung von proteinhaltigen Lebensmitteln bzw. Futtermitteln zu erreichen, wurde ihnen Melamin zugesetzt, denn Melamin oder auch Cyanursäure täuschen durch ihren hohen Stickstoffanteil im Molekül wertvolles Eiweiß vor. Sofern keine spezifischen Analysen erfolgen, kann eine solche Verfälschung nicht auf Anhieb aufgedeckt werden [3].

Vollständiger Beitrag

Quelle: CVUA Karlsruhe