Grillspaß bei hochsommerlichen Temperaturen: LAVES untersucht Grillfleisch – keine krankmachenden Keime

Der Sommer ist endlich zurück und es wird gegrillt. Das Angebot für ungewürztes, gewürztes und mariniertes Grillfleisch vom Filetspieß bis hin zur Bratwurst ist groß: Das bedeutet Hochsaison für die Labore: 170 Proben hat das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) bisher in seinem Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg untersucht. Im Fokus dieser Grillfleischprojekte standen die sensorischen und mikrobiologischen Untersuchungen sowie die Kennzeichnung/Kenntlichmachung. Das bisherige Ergebnis: Zwölf Proben mussten beanstandet werden.

Das Ergebnis im Einzelnen: Eine Probe war durch mikrobielle Säuerung verdorben und nicht mehr zum Verzehr geeignet; bei einer weiteren Probe war das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) irreführend. Diese Probe wurde bis zum Ablauf des MHD in der ausgelobten Temperatur im Labor gelagert und anschließend untersucht. Es wurden erhöhte Keimbelastungen in Verbindung mit sensorischer Abweichung festgestellt – das Schweinenackensteak roch dumpf und alt. Dennoch besteht kein Grund zur Sorge: Denn in keiner Probe sind krankmachende Keime wie Salmonellen, Escherichia Coli oder Campylobacter festgestellt worden.

Bei zehn Proben musste die Kenntlichmachung beanstandet werden: Bei neun „Steaks“ wurde nicht angegeben, dass es sich um Schweinefleisch handelte. Denn „Steaks“ jeglicher Art, in deren Bezeichnung keine Tierart genannt wird, bestehen üblicherweise aus Rindfleisch. Damit war die Bezeichnung nicht in Ordnung. Zudem fehlte bei einer weiteren Probe der Hinweis auf die Verwendung von „Senf“ – Senf gehört zu den Allergenen und ist kennzeichnungspflichtig. Denn wer unter einer Lebensmittelallergie oder -unverträglichkeit leidet, muss entsprechende Lebensmittel und Zutaten strikt meiden, schon geringe Spuren können schwere Krankheitssymptome auslösen.

Die Proben wurden verpackt aus Kühlregalen und frisch als lose Ware aus Bedientheken entnommen. Dabei handelt es sich vorwiegend um mariniertes Grillfleisch. Marinieren macht das Fleisch würzig und zart. Allerdings können stark gewürzte Marinaden auch unangenehme Gerüche überdecken, wenn das Fleisch nicht mehr ganz frisch ist.

Fazit: „Es bleibt festzuhalten, dass die bisher untersuchten Proben im Vergleich zum Vorjahr eine wesentlich bessere hygienische Beschaffenheit aufweisen. Im vergangenen Jahr mussten von 99 Proben noch insgesamt 22 Proben beanstandet werden“, erläutert Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES.

Um zu Hause einen ungetrübten Grillspaß zu gewährleisten, sollte das Fleisch möglichst gekühlt transportiert und bis zum Grillen im Kühlschrank aufbewahrt werden. Rohes Fleisch sollte nicht mit anderen Lebensmitteln in Kontakt kommen, um die Übertragung von Keimen zu verhindern. Auch sollte unbedingt vermieden werden, einen Teller zum Essen zu verwenden, auf dem vorher rohes Fleisch gelegen hat und danach nicht abgewaschen wurde. Genauso ist die Gabel, mit der der Garzustand von Grillfleisch getestet wird, nicht zum Essen zu verwenden. Auch sollte Schweine- und Geflügelfleisch immer vollständig durchgegart werden.

Ausführliche (Hygiene-) Tipps und Themen rund ums Grillen, wie beispielsweise aktuelle Ergebnisse zur Untersuchung von Senf, Fresh Cut Salaten, Salatdressings oder auch Bier sind auf www.laves.niedersachsen.de zu finden.

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Quelle: LAVES