Mineralwasser: Neue Möglichkeiten in der Laboranalyse

Die Labore der SGS verbessern kontinuierlich ihre Analyseverfahren. Für Mineralwässer sind ab sofort erweiterte Prüfspektren für Arzneimittelrückstände, Phenol-Derivate und Süßstoffe verfügbar.

Arzneimittelrückstände in Mineralwasser nachweisen

Das Taunussteiner Labor von SGS Institut Fresenius hat sein Analysenspektrum für Arzneimittelrückstände in Wasser erweitert. Es können nun 16 zusätzliche Medikamente bestimmt werden. Obwohl diese Arzneimittelrückstände vermutlich in den seltensten Fällen eine direkte Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher darstellen, sind können sie zu einem Problem für unsere Ökosysteme werden und geraten immer mehr in den Blick der Öffentlichkeit. Die Arzneimittelrückstandsfreiheit von natürlichem Mineralwasser wird daher zukünftig immer wichtiger.

Phenol-Verbindungen analysieren

Ebenfalls gewachsen ist das Analysenspektrum der SGS in Hinblick auf verschiedene Phenol-Derivate. Hier können ab sofort 20 neue Substanzen nachgewiesen werden. Phenole sind unter anderem in Farben und Lacken und so mitunter auch in Kunststoffverpackungen zu finden. Sie wirken stark wasserschädigend und es besteht der Verdacht auf kanzerogene Wirkung.

Süßstoffe noch genauer nachweisen

Darüber hinaus wurden die Bestimmungsgrenzen innerhalb der Süßstoffanalytik weiter abgesenkt. Die Mineral- und Tafelwasser-Verordnung (MTVO) definiert zwar keine Grenzwerte, dennoch sind Süßstoffe wichtige Indikatoren von Oberflächeneinflüssen. Da diese Substanzen zunehmend im öffentlichen Fokus stehen, wird ein sehr guter eigener Wissensstand für den Abfüllbetrieb immer wichtiger. Acesulfam K, Cyclamat Na, NHDC, Neotam und Saccharin Na sind bei 0,01 μg/l nachweisbar. Nur Aspartam liegt aufgrund seiner instabilen Eigenschaften derzeit noch bei 0,02 μg/l.

Glyphosat-Rückständen auf der Spur

Diskussionen über das Pflanzenschutzmittel Glyphosat finden derzeit auf wissenschaftlicher, politischer und medialer Ebene statt. In der Regel geht es darum, ob und unter welchen Voraussetzungen die Zulassung für das Herbizid verlängert wird.

Wird Glyphosat in Lebensmitteln nachgewiesen, ist das meist ein sehr emotionales Thema. In jüngster Vergangenheit wurde beispielsweise die Bierbranche von entsprechenden Tests aufgewühlt. SGS Institut Fresenius hat aufgrund der zahlreichen Anfragen zum einen die zwei wesentlichen Methoden zur Bestimmung von Glyphosat in Bier miteinander verglichen (ELISA vs. LC-MS/MS) sowie selbst verlässliche Analysemöglichkeiten im Labor etabliert.

  • Bier: LC-MS/MS, Bestimmungsgrenze 1 μg/l
  • Bier: ELISA, Bestimmungsgrenze 0,375 μg/l
  • Wasser. LC-MS/MS, Bestimmungsgrenze 0,05 μg/l
  • Malz/Hopfen: GC-MS/MS, Bestimmungsgrenze 0,01 mg/kg

Aminomethylphosphonsäure (AMPA)

Das Abbauprodukt Aminomethylphosphonsäure (AMPA) wird meist direkt in Zusammenhang mit Glyphosat gebracht. Doch seine Herkunft kann durchaus unterschiedlich sein. Bei einem AMPA-Befund im Fertigprodukt sollte demnach immer die Herkunft geklärt werden. So kann AMPA auch aus anderen Phosphonaten entstehen. Phosphonate sind Komplexbildner mit ähnlichen Eigenschaften wie EDTA und finden in Wasch- und Reinigungsmitteln, Korrosionsschutz- oder Dispergiermitteln Verwendung.

AMPA wird zu den nicht relevanten Metaboliten gezählt, ist aber in der entsprechenden Liste des Umweltbundesamtes aus unbekannten Gründen nicht erfasst. Dies könnte sich mit Blick auf die derzeitige öffentliche Diskussion aber durchaus ändern.

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Quelle: SGS