Strafsteuer auf Zucker führt Verbraucher in die Irre

Auf die Kalorien kommt es an – nicht auf die Dämonisierung einer einzelnen Zutat.

Eine Zuckersteuer im Kampf gegen Übergewicht ist eine Scheinlösung. „Eine Strafsteuer auf Zucker macht niemanden schlank. Sie geht komplett in die falsche Richtung“, sagt Günter Tissen, Hauptgeschäftsführer der Wirtschaftlichen Vereinigung Zucker (WVZ). „Wir dürfen die Verbraucher nicht in die Irre führen und bevormunden. Aufklärung ist hier das Stichwort! Bei der Prävention von Übergewicht und anderen Zivilisationskrankheiten kommen wir nur weiter, wenn wir über unseren Lebensstil sprechen. Das Gesamtpaket aus Ernährung, Genuss und Bewegung muss stimmen. Es bringt nichts, Zucker zum Sündenbock zu machen.“

Führt eine Zuckersteuer womöglich zu einem Fehlverhalten? Verbraucher entscheiden sich dann beispielsweise für einen Softdrink ohne Zucker, im Glauben, nun an anderer Stelle „zuschlagen“ zu können. Ein fataler Trugschluss. „Die Menschen müssen für die Bedeutung ihrer persönlichen Energiebilanz sensibilisiert werden: Übergewichtig wird der, der über einen längeren Zeitraum mehr Energie zu sich nimmt, als er verbraucht“, betont Tissen. „Eine einzelne Zutat macht nicht dick – der Verzicht darauf auch nicht schlank.“

Darüber hinaus gibt es keine nachweisbaren Erfolge mit Sondersteuern aus anderen Ländern. Sie sind kein wirksames Mittel zur Prävention von Zivilisationskrankheiten.

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Wirtschaftliche Vereinigung Zucker e.V.

Die WVZ ist die zentrale Organisation der deutschen Zuckerwirtschaft. Ihr gehören die Verbände der 30.000 Rübenanbauer, die vier Zucker erzeugenden Unternehmen und Firmen des Zuckerhandels an. Sie hat die Aufgabe, die gemeinsamen Interessen dieser drei Wirtschaftsgruppen politisch zu fördern und gegenüber Behörden, anderen Wirtschaftskreisen und in der Öffentlichkeit zu vertreten. Dies erfolgt insbesondere auf den Gebieten Anbau und Verarbeitung von Zuckerrüben, Zucker und Nebenerzeugnissen, Zuckermarkt- und Agrarpolitik sowie Außenhandelsrecht und Handelspolitik.

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Quelle: WVZ / VdZ