Was ist der Unterschied zwischen Marmelade, Konfitüre und Fruchtaufstrich?

Es antwortet Julia Müller, Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

Ob aus Erdbeeren, Himbeeren oder anderem Obst, umgangssprachlich wird jeder süße Fruchtaufstrich als Marmelade bezeichnet. Traditionell wurde der Begriff Marmelade für Zubereitungen aus verschiedenen Früchten (Erdbeeren, Johannisbeeren, Äpfel, u.a.) verwendet. Der Unterschied zur Konfitüre bestand darin, dass in einer Marmelade keine Fruchtstücke zur erkennen waren. Heute werden die Bezeichnungen Marmelade und Konfitüre durch die Konfitüren- Verordnung geregelt. Danach ist Marmelade ein Erzeugnis aus Zitrusfrüchten, wie z. B. aus Orangen. Sie besteht aus einem oder mehreren Zitrusfrucht- Bestandteilen, wie dem Fruchtmark, der Schale oder dem Saft der jeweiligen Zitrusfrucht sowie Zucker und Wasser. Für 1 Kilogramm Marmelade müssen mindestens 200 Gramm Zitrusfrüchte verwendet werden.

Konfitüre hingegen ist eine Zubereitung aus einer oder mehreren Fruchtarten, Zucker und Wasser. Die Verordnung schreibt für verschiedene Fruchtarten einen Mindestfruchtgehalt pro 1 Kilogramm Erzeugnis vor. So muss eine Erdbeerkonfitüre aus mindestens 350 Gramm Frucht herstellt worden sein.

Die zusätzliche Bezeichnung „extra“ kennzeichnet einen höheren Fruchtgehalt der Konfitüre. Demnach müssen für eine „Erdbeer- Konfitüre extra“ mindestens 450 Gramm Frucht verwendet werden. Sowohl in einer Konfitüre als auch Marmelade sind heute Fruchtstücke zu finden.

Für Fruchtaufstriche gibt es keine speziellen Rechtsvorschriften. Weder ist festgelegt; aus welchen Zutaten diese bestehen, noch welchen Fruchtanteil sie aufweisen. Für Fruchtaufstriche gelten die allgemeinen Kennzeichnungsvorschriften der Lebensmittelinformationsverordnung. Verbraucher sollten einen Blick auf die Zutatenliste werfen, um die genauen Zutaten zu erfahren.

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Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen e.V. (vzth)