Bewertung der Ergebnisse des Nationalen Rückstandskontroll- und des Einfuhrüberwachungsplanes 2014: Keine gesundheitlichen Risiken zu erwarten

Stellungnahme des BfR 026/2016 vom 31. August 2016.

Der Nationale Rückstandskontrollplan (NRKP) ist ein Programm zur Überwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft wie z. B. Fleisch, Milch oder Honig auf Rückstände und Kontaminanten. Tierische Erzeugnisse aus Drittländern werden auf Basis des Einfuhrüberwachungsplans (EÜP) untersucht.

Für Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen und für Umweltkontaminanten wie Schwermetalle oder Dioxine sind vielfach Höchstmengen bzw. Höchstgehalte für tierische Lebensmittel festgesetzt, die nicht überschritten werden dürfen. Ziel der Lebensmittelüberwachung im Rahmen des NRKP und des EÜP ist es, die Einhaltung dieser Höchstmengen bzw. -gehalte zu überprüfen, die illegale Anwendung verbotener oder nicht zugelassener Substanzen aufzudecken sowie die Ursachen erhöhter Gehalte an Rückständen und Kontaminanten aufzuklären. Die Probenahme erfolgt zielorientiert.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat die Ergebnisse der von den Überwachungsbehörden der Länder im Rahmen des NRKP 2014 untersuchten 57.469 Proben sowie der 1.162 Proben des EÜP 2014 vorgelegt.

In 489 Proben (0,85 %) wurden im Rahmen des NRKP Rückstände und Kontaminanten in nicht erlaubter Höhe nachgewiesen. Die Quote liegt damit leicht über der des Jahres 2013. Hier wurden im Rahmen des NRKP Rückstände und Kontaminanten in nicht erlaubter Höhe in 372 von 57.679 Proben (0,64 %) nachgewiesen.

Von den insgesamt 34.133 Proben, die auf Stoffe mit anaboler Wirkung bzw. nicht zugelassene Stoffe untersucht wurden, waren lediglich 2 positiv.

In 12 Fällen wurden bei den 1.162 Proben des EÜP die gesetzlich festgelegten Höchstmengen für Rückstände bzw. Höchstgehalte für Kontaminanten überschritten. Die Quote der Überschreitungen bei den aus Drittländern in die EU eingeführten Lebensmitteln bewegt sich weiterhin auf einem niedrigen Niveau.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Rückstandsbefunde gesundheitlich bewertet. Zur Abschätzung der Exposition der verschiedenen Verbrauchergruppen wurden die Daten der Nationalen Verzehrsstudie II herangezogen. Diese Daten wurden ergänzt durch Daten aus einer Erhebung zur Verzehrshäufigkeit selten verzehrter Lebensmittel. Das BfR kommt zu dem Schluss, dass bei einmaligem oder gelegentlichem Verzehr von Lebensmitteln mit den vorgefundenen Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte von pharmakologisch wirksamen Stoffen bzw. Überschreitungen der Höchstgehalte von Kontaminanten kein gesundheitliches Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher besteht. Aus Sicht des BfR befindet sich die Gesamtzahl der Überschreitungen weiterhin auf einem niedrigen Niveau.

Die im NRKP ermittelten Gehalte an Schwermetallen und anderen Kontaminanten in Innereien, Fettgewebe und Muskulatur geben nach Auffassung des BfR keinen Hinweis auf ein zusätzliches gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher. Selbst in den Fällen, in denen bestehende Höchstgehalte für Blei, Cadmium oder Quecksilber überschritten wurden, ist bei den in Deutschland üblichen Ernährungsgewohnheiten nicht mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu rechnen. Es bleibt jedoch festzuhalten, dass insgesamt die Aufnahme von Blei und Cadmium aus allen, das heißt sowohl vom Tier stammenden als auch pflanzlichen Lebensmitteln, hoch ist. Grundsätzlich sind deshalb weitere Anstrengungen notwendig, um die Gehalte von bestimmten Schwermetallen und Organochlorverbindungen (PCB und Dioxinen) zu minimieren.

Gegenstand der Bewertung

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Ergebnisse des Nationalen Rückstandskontrollplanes 2014 und des Einfuhrüberwachungsplanes 2014 aus Sicht des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bewertet.

Ergebnis

Aufgrund der vorgelegten Ergebnisse des Nationalen Rückstandskontrollplanes 2014 und des Einfuhrüberwachungsplanes 2014 besteht bei einmaligem oder gelegentlichem Verzehr von Lebensmitteln tierischer Herkunft mit den hier bewerteten Überschreitungen der Rückstandshöchstmengen bzw. Höchstgehalte kein gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Vollständiges Dokument

Quelle: BfR