Futtermittel für Nutztiere auf dem Prüfstand: Antibiotika und Futtermittelzusatzstoffe in Futtermitteln

Kranke Tiere müssen unter Kontrolle eines Tierarztes behandelt werden. Tierarzt und Landwirt tragen eine hohe Verantwortung. Zur Behandlung werden Tierarzneimittel häufig über das Futtermittel verabreicht. Dabei ist ein hohes Maß an Sorgfalt erforderlich. Einerseits soll das Wohl der Tiere gewährleistet sein, andererseits sollen keine Rückstände von Tierarzneimitteln in tierische Lebensmittel gelangen. Am CVUA Karlsruhe werden jährlich etwa 200 Futtermittel-Proben auf pharmakologisch wirksame Substanzen untersucht.

Eine wichtige Rolle spielt die Verabreichung von Antibiotika über Futtermittel zur Behandlung von bakteriellen Infektionskrankheiten der Nutztiere. Neben der Gewährleistung des Tierwohls sollen finanzielle Einbußen durch die Ausbreitung des Erregers auf den gesamten Tierbestand verhindert werden. Der Einsatz von Antibiotika muss allerdings mit großer Sorgfalt geschehen, da Verschleppungen unterhalb der therapeutisch wirksamen Konzentration Antibiotikaresistenzen fördern können.

Weiterhin kann eine unsachgemäße Anwendung von Futtermittelzusatzstoffen wie Kokzidiostatika oder von Tierarzneimitteln zu Rückständen in Lebensmitteln führen. Daher werden am CVUA Karlsruhe Futtermittel auf pharmakologisch wirksame Substanzen untersucht, insbesondere auf die Verschleppung bzw. nicht bestimmungsgemäße Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen (Kokzidiostatika), nicht mehr als Futtermittelzusatzstoffe zugelassene Stoffe (z. B. ehemals zugelassene Leistungsförderer – antibiotische Leistungsförderer dürfen seit 2006 in der EU nicht mehr verwendet werden) sowie auf verbotene oder verschleppte Tierarzneimittelwirkstoffe.

Vollständiger Beitrag

Quelle: CVUA Karlsruhe