Warum Diätassistenten „Diätassistenten“ heißen

Es geht um den Patientenschutz: VDD sieht Heilberufe-Qualifikation gefährdet.

Der Verband der Diätassistenten in Deutschland – Deutscher Bundesverband e. V. (VDD) warnt im Bereich der ernährungstherapeutischen Beratung vor einer schleichenden Aushöhlung der Heilberufe-Qualifikation. „Der Gesetzgeber hat mit sehr guten Gründen mit dem Diätassistentengesetz (DiätAssG) ein spezielles Berufsgesetz für den Bereich der Ernährung verabschiedet“, so Verbandspräsidentin Ina Lauer. „Wir erleben jedoch gegenwärtig, dass Gesundheitsbranche und Selbstverwaltung zunehmend den undefinierten Begriff ‚Ernährungsberater‘ verwenden und mit dessen Verwendung und Fixierung in Richtlinien und Vorgaben das staatliche Ziel eines verfassungsrechtlichen Auftrags des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung unterlaufen.“

Der VDD betont in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass der Gesetzgeber mit dem staatlich geregelten und geprüften Heilberuf des Diätassistenten ganz bewusst einen Spezialberuf etabliert hat, der sich als einziger Therapieberuf monothematisch mit der Ernäh- rungsberatung von Kranken befasst. Qua Gesetz sind Diätassistenten deswegen auch befugt, nach einer ärztlichen Verordnung eine Ernährungstherapie eigenverantwortlich durchzuführen. Das schließe vor allem die Haftung bei Fehlern mit ein, betont die VDD- Präsidentin. Die staatliche Regelung des Diätassistentengesetzes bedeute auch, dass Diätassistenten wie andere akademische und nicht-akademische Gesundheitsberufe dem Antikorruptionsgesetz unterliegen. Anders die so bezeichneten Ernährungsberater, die weder haftbar gemacht werden können, noch den strengen und berechtigten Antikorruptionsregeln unterliegen.

„Alle diese Vorschriften sind nicht willkürlich etabliert worden, sondern sind elementare Grundlage für den Patientenschutz und die Patientensicherheit. Die Heilberufe haben ihre geschützten Berufsbezeichnungen, damit der Patient sofort erkennt, wer ihn versorgt“, erläutert Lauer. Möglicherweise sei den Verantwortlichen nicht bewusst, dass es bei der Diätas- sistenten-Qualifikation nicht um die Auswahl der richtigen Gemüsesorte im Alltag gehe, sondern um hochkomplexe und individualisierte diätetische Therapiekonzepte für schwerstkran- ke Patienten. „Wie therapeutische Laien diese Verantwortung für Patienten mit angeborenen Stoffwechselstörungen, Mukoviszidose- oder Onkologiepatienten gewährleisten wollen, ist mir schleierhaft“, so die VDD-Präsidentin. Die Politik, so die VDD-Präsidentin abschließend, müsse ein sehr wachsames Auge darauf haben, dass die von ihr selbst gesetzten Qualitätsvorgaben von den aktuellen Entwicklungen nicht unterlaufen würden. „Sonst kann sie auch den Briefträger zum ‚Geburtsberater’ erklären und ihn Entbindungen durchführen lassen.“

Pressekontakt:
Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V.
Susannastr. 13, 45136 Essen
Ina D. Lauer, Präsidentin VDD e.V.
Tel.: +49-(0)201 9468 5370
Fax.: +49-(0)201 9468 5380
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ina.lauer@vdd.de
www.vdd.de

Quelle: VDD

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