Fangquoten sind Grundlage für Nachhaltigkeit.
Der Rat der EU-Fischereiminister hat sich gestern Abend in Luxemburg auf die Fangquoten für Ostsee-Fisch im kommenden Jahr verständigt. Dazu erklärt der Bundeslandwirtschafts- und Fischereiminister Christian Schmidt:
„Der heutige Beschluss ist die Grundlage für Nachhaltigkeit in der Ostseefischerei. Erstmals ist eine Einigung im Rahmen des Ostsee-Mehrjahresplans getroffen worden. Die Fangquoten 2017 für die Ostsee sind ein Kompromiss mit Augenmaß, weil sie die Ertragsgrundlage für die Ostseefischerei sichern. Wir brauchen gute Bestände, um die wirtschaftliche Perspektive der Ostseefischerei erhalten zu können.
Angesichts der Bestandssituation beim Dorsch war eine schmerzhafte Quotenreduzierung erforderlich. Mit begleitenden Maßnahmen, wie längeren Schließzeiten und der Begrenzung der täglichen Fangmengen in der Freizeitfischerei, sind wir zu einem vertretbaren Ergebnis gekommen und konnten noch größere Quotenkürzungen vermeiden. Wenn sich die Bestände erholen, wird man in Zukunft auch die Fangquoten wieder erhöhen können. So wie dies heute schon beim Hering, bei der Schollen und bei der Sprotte der Fall ist.
Mein Ziel ist, Arbeitsplätze und Strukturen in der Fischerei an der Ostseeküste auch längerfristig zu erhalten. Wir werden die Quotenkürzung deshalb mit einem großen Maßnahmenpaket begleiten, das wir bisher bei solchen Situationen nicht hatten. Die deutschen Fischer können beispielsweise bei der vorrübergehenden Stilllegung und bei der Ausbildung von jungen Fischern finanzielle Unterstützung erhalten. Die Fischer werden nicht alleingelassen. Sie werden in Deutschland kräftig unterstützt.“
Hintergrund
Rat und Kommission haben am 10. Oktober eine einvernehmliche politische Einigung über die Festsetzung der Fangmöglichkeiten in der Ostsee für 2017 erzielt. Hierbei geht es insbesondere um die Gesamtfangmengen und Quoten der Mitgliedstaaten für Hering, Dorsch, Scholle, Lachs und Sprotte.
Die Einigung erfolgte nach intensiven Verhandlungen auf Basis eines von den Ostsee-Anrainerstaaten unter deutschem Vorsitz ausgehandelten Maßnahmenpakets, das beim Dorsch – dem auch für viele deutsche Fischereibetriebe wichtigsten Brotfisch – sowohl unvermeidbar drastische Quotenkürzungen als auch flankierende Begleitmaßnahmen umfasst. Um die Bestandserholung beim Dorsch zu unterstützen, werden die Fangmengen in der westlichen Ostsee um 56 %, und in der östlichen Ostsee um 25 % abgesenkt.
Darüber hinaus wurden ergänzende Maßnahmen ergriffen. So wurde erstmals eine Höchstanzahl von je nach Periode 3 bis 5 Dorschen pro Tag für die Entnahmen durch die Freizeitfischerei festgelegt. Darüber hinaus wurde eine Anpassung der Sperrzeit zum Schutz der Laicherbestände in der westlichen Ostsee vereinbart. Der Fang auf Dorsch ist hier vom 1. Februar bis 31. März untersagt.
Bezogen auf den deutlichen Einschnitt bei den Fangmengen für Dorsch in der westlichen Ostsee kündigte Bundesminister Schmidt an, die betroffenen Fischer bei der Überbrückung dieser schwierigen Situation zu unterstützen. Genutzt werden sollen hierzu EU-finanzierte Maßnahmen aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds, kofinanziert aus Bundesmitteln.
Bei den übrigen für Deutschland wichtigen Beständen sieht die Lage insgesamt positiv aus: Bei Hering wird die Fangmenge um 8 % erhöht. Bei Scholle erfolgt eine Erhöhung um 95 %; bei Sprotte ist eine Quotenerhöhung um 29% vorgesehen.
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Quelle: BMEL