Gentechnik und Saatgut – Ergebnisse der Überwachung durch die Bundesländer im Analysejahr 2016

Die Saatgutüberwachung in Deutschland liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Die Ergebnisse der amtlichen Untersuchungen von Saatgut werden regelmäßig von den Bundesländern im Internet unter www.lag-gentechnik.de/saatgut.html veröffentlicht.

Die Probenahmen und Analysen erfolgen in der Regel zeitlich so abgestimmt, dass im Fall eines GVO-Nachweises das betroffene Saatgut rechtzeitig eingezogen werden kann und es nicht zur Aussaat gelangt. Beprobt werden inländisch erzeugte Saatgutpartien und auf dem Markt befindliches Saatgut, sowie importiertes Saatgut. Mindestens 10 Prozent der in Deutschland zur Anerkennung vorgestellten Saatgutpartien sollen untersucht werden. Alle Analysen erfolgen mit standardisierten Methoden für die Probenahme und den Nachweis von GVO in Saatgut, die vom BVL in der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach §28b des Gentechnikgesetzes veröffentlicht werden.

In der EU gibt es aktuell nur Sorten einer einzigen zum Anbau zugelassenen Pflanzenlinie, den Maiszünsler-resistenten Mais MON810, für den jedoch in Deutschland seit 2009 ein nationales Anbauverbot gilt. Nach Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2015/412 vom 11. März 2015 hat Deutschland für MON810 und weitere aktuell zur Entscheidung über den Anbau in der EU anstehende gentechnisch veränderte Pflanzen die sogenannte „opt-out“ Möglichkeit genutzt. Demnach wird Deutschland, wie weitere EU-Mitgliedstaaten auch, von einer Anbaugenehmigung für Produktionszwecke dieser GVO ausgenommen.

Tabellen und vollständiges Dokument

Quelle: BVL