Glühwein wird nur selten beanstandet

Gute Nachricht für Glühwein-Freunde: Aus Sicht der Lebensmittelüberwachung gibt es an dem Heißgetränk nur wenig auszusetzen. Im vergangenen Winter hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) insgesamt 87 Glühweine und Fruchtglühweine untersucht; 46 davon stammten von rheinland-pfälzischen Weihnachtsmärkten, die übrigen aus dem Einzelhandel oder aus Kellereien.

Zehn Proben wurden beanstandet, neun davon wegen Kennzeichnungsmängeln. So entsprachen die freiwillige Aufzählung der Zutaten und die freiwillige Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums nicht den rechtlichen Vorgaben, in einigen Fällen fehlte am Stand der Hinweis auf Schwefeldioxid bzw. Sulfite, die bei einigen Menschen Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können.

Überprüft wird im LUA nicht nur die Kennzeichnung, sondern auch die Zusammensetzung der Glühweine sowie Geruch, Geschmack und Aussehen. Denn Glühwein büßt immer dann an Qualität ein, wenn er zu lange bei Temperaturen über 80 Grad erhitzt wird. Die typische Gewürznote geht dann verloren und der Alkohol verflüchtig sich. Die Folge: Der Glühwein schmeckt fad. Bei dieser sensorischen Untersuchung fiel ein Glühwein aus dem vergangenen Winter durch: Er schmeckte verkocht und hatte einen zu geringen Alkoholgehalt.

Der Alkoholgehalt ist beim Glühwein nicht egal: Er muss zwischen 7 und 14,5 Volumprozent betragen. Auch sonst hat der Gesetzgeber einige klare Regeln aufgestellt:

  • Glühwein muss vollständig entweder aus Rot- oder aus Weißwein hergestellt sein. Mischungen aus Rot- und Weißwein sind unzulässig.
  • Die Angabe „Winzerglühwein“ darf nur verwendet werden, wenn die Trauben von den Rebflächen des Betriebes stammen und die Weinbereitung oder die Herstellung des Glühweines in dem Betrieb stattgefunden hat.
  • Die Rebsorte darf angegeben werden, wenn der Wein zu 100 Prozent aus dieser Rebsorte besteht.
  • Nicht empfehlenswert ist es, Glühwein in Töpfen aus Kupfer oder Aluminium zu erhitzen: Die Säuren im Glühwein können beim Kochen geringe Mengen der Metalle lösen. Besser geeignet sind Töpfe aus Edelstahl. Diese Probleme gehören bei modernen Zapfanlagen allerdings der Vergangenheit an. Der Wein wird in einem Durchlauferhitzer punktgenau erwärmt – Geschmack und Alkohol gehen bei dieser Methode nicht verloren, auch Metallrückstände sind bei diesen Anlagen in der Regel kein Problem.

Quelle: LUA