Milch, Obst und Gemüse für alle Kinder

Landfrauen begrüßen das neue EU-Schulprogramm.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum neuen EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch zugestimmt. Die Angebote Schulmilch und Schulobst waren bisher in unterschiedlichen EU-Beihilfeprogrammen geregelt und werden nun zusammengeführt. Das neue EU-Schulprogramm startet zum Schuljahr 2017/2018.

Die Landfrauen im Bayerischen Bauernverband begrüßen die Aufstockung der EU-Mittel, den Wegfall der Kofinanzierung durch die Länder und die verpflichtenden pädagogischen Begleitmaßnahmen. „Dadurch wird das neue EU-Schulprogramm unbürokratischer, attraktiver für die Länder und es können mehr Kinder und Jugendliche für eine ausgewogene Ernährung sensibilisiert werden“, sagt Landesbäuerin Anneliese Göller.

„Die kostenlose Abgabe von Obst und Gemüse an Kinder und Jugendliche in Bildungseinrichtungen ist ein richtiger Schritt hin zu einer ausgewogenen kindgerechten Ernährung, allerdings muss darauf geachtet werden, dass regionale und saisonale Obst- und Gemüsesorten verteilt werden.“ Bei der Abgabe von Milch ist den Landfrauen wichtig, dass auch Milchprodukte und Käse berücksichtigt werden. Der Verarbeitungsgrad sollte bei allen Produkten möglichst gering sein.

Die EU finanziert in Zukunft zu 100 Prozent die Abgabe von Obst, Gemüse und Milch. Jährlich stehen EU-weit 20 Millionen mehr, also insgesamt 250 Millionen Euro zur Verfügung, wobei auf Schulobst und -gemüse 150 Millionen Euro und auf Schulmilch 100 Millionen Euro entfallen. Die EU-Mittel werden in den ersten Jahren unter den Ländern nach einem Schlüssel verteilt, der sich an zwei Kriterien ausrichtet – nämlich dem Anteil der Kinder im Alter zwischen sechs und zehn Jahren sowie dem Entwicklungsstand der jeweiligen Region innerhalb des EU-Landes. Langfristig wird nur der Anteil der sechs- bis zehnjährigen Kinder zugrunde gelegt.

Für Deutschland stehen voraussichtlich jährlich rund 30 Millionen Euro bereit, davon rund 19,7 Millionen für Obst und Gemüse, für Schulmilch weitere 9,4 Millionen. Bis maximal 15 Prozent der bereitgestellten EU-Mittel sind für pädagogische Begleitmaßnahmen aufzuwenden. Ziel ist es, Kindern die Landwirtschaft und die große Palette landwirtschaftlicher Erzeugnisse näherzubringen. „Dies entspricht der Forderung von uns Landfrauen, die Ernährungsbildung stärker in den Stundenplänen zu verankern“, betont die Landesbäuerin. „Bei der Verteilung der Produkte können durch kleine Einheiten praktische Alltagskompetenzen gestärkt werden.“

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören u.a. die Bereitstellung von Informationsmaterialien, die Durchführung von Unterrichtseinheiten sowie Besuche auf dem Bauernhof oder bei Obst- und Gemüseanbaubetrieben.

Das Gesetz zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch löst das bisherige Schulobstgesetz und die Schulmilch-Durchführungsverordnung ab und regelt die Durchführung des einheitlichen Schulprogramms durch die Länder. Damit wurde ein Beschluss der EU-Agrarminister umgesetzt, die im April dieses Jahres grünes Licht für ein neues Schulprogramm Obst und Gemüse sowie Milch gegeben hatten.

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Quelle: BBV