Antibiotikaresistenz: Carbapenemase-bildende Keime in Nutztierbeständen

Carbapeneme sind Antibiotika, die für die Behandlung von Menschen zugelassen sind und von der Weltgesundheitsorganisation als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen (critically important antimicrobials) eingestuft wurden. Solche Antibiotika sollen nur nach strenger Indikationsstellung zum Einsatz kommen, d.h. wenn andere Antibiotika keine Wirkung mehr zeigen.

Der häufigste Mechanismus, der zu einer Resistenz von Bakterien gegen Carbapeneme führt, ist die Bildung bestimmter Enzyme, der sogenannten Carbapenemasen. Infektionserreger mit einer solchen Resistenzeigenschaft können nicht mehr erfolgreich mit Antibiotika der Wirkstoffklasse der Carbapeneme behandelt werden.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat erstmals Carbapenemase-bildende Enterobakterien in Proben aus Nutztierbeständen aus dem Jahre 2011 und erneut aus den Jahren 2015 und 2016 nachgewiesen. Diese Resistenz gegen Carbapeneme kann zwischen verschiedenen Bakterien weitergegeben werden.

Verbraucher können theoretisch über Lebensmittel, die vom Tier gewonnen werden, oder durch den direkten Tierkontakt Bakterien aufnehmen, die diese Resistenzeigenschaft haben. Sollte dann eine antibiotische Behandlung notwendig werden, könnten solche Keime ein Problem darstellen, da bestimmte Medikamente gegen die Infektion nicht wirken könnten. Auch die Einschleppung solcher Keime in Krankenhäuser könnte schwerwiegende Folgen haben. Aus diesem Grund muss die Verbreitung von Carbapenemase-bildenden Keimen möglichst verhindert werden.

Vollständiges Dokument

Quelle:Aktualisierte Mitteilung Nr. 036/2016 des BfR vom 23.12.2016