Herkunft hat ein Zeichen: „Qualität aus deutschen Landen“

Profilierung deutscher Qualitätsstandards – Hoher Bekanntheitsgrad – Großes Identifikationspotential – Branchenübergreifender Einsatz.

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Lebensmittelhersteller haben ab sofort die Möglichkeit, ihre Erzeugnisse aus deutscher Produktion mit dem bekannten Herkunftszeichen „Qualität aus deutschen Landen“ zu versehen. Damit tragen sie dem gestiegenen Bewusstsein für „typisch deutsche Spezialitäten“, „traditionelle Rezepturen“ sowie „qualitätsorientierte Herstellungsverfahren“ Rechnung und schenken den Marktbeteiligten Vertrauen und Orientierung.

Lebensmittel, die hierzulande produziert werden, stehen für Sicherheit, höchste Standards, nachhaltige Produktion und kulinarische Vielfalt. Das Herkunftszeichen „Qualität aus deutschen Landen“ unterstreicht diese Werte prägnant. Aspekte wie „Herkunft“, „Tradition“ und „Qualität“ werden künftig noch stärker in den Mittelpunkt des Verbraucherinteresses rücken. Genau hierfür ist das Herkunftszeichen als starke Marke mit Wiedererkennungswert besonders geeignet. Denn es verfügt bereits über einen hohen Bekanntheitsgrad, und laut einer aktuellen Verbraucherumfrage wird es als sehr vertrauenswürdig eingestuft – beides sind optimale Ausgangsvoraussetzungen für eine große Akzeptanz bei Konsumenten.

Klare Vergabemodalitäten

Mit aktuellen Inhalten und Bewertungskriterien setzt das Herkunftszeichen Qualitätsakzente und fördert deutsche Erzeugnisse und deren Herstellung. Gemeinsam mit Experten wurden strenge Vergabemodalitäten erarbeitet, die branchenübergreifend für folgende Produktbereiche gelten: Backwaren, Süßwaren, Fleischerzeugnisse und Frischfleisch, Feinkost, Fertiggerichte, Fisch & Seafood, Milcherzeugnisse und Speiseeis, Bier, Frucht- und Erfrischungsgetränke, Spirituosen und alkoholartige Mixgetränke sowie Obst und Gemüse.

Teilnahmevoraussetzungen

Die Einhaltung aller Kriterien und Regularien überwacht die Geschäftsstelle des Herkunftszeichens, die bei der DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) liegt.
Für die Vergabe müssen die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Herstellung in Deutschland: Die Produktion der Lebensmittel erfolgt in Deutschland nach deutschen Qualitätsstandards. Es gilt die LMIV Art.26, Abs. 3: Ursprungsland oder Herkunftsort
  • Traditionelle Rezepturen/Erzeugnisse: Erzeugnisse in Anlehnung an die VO EU 1151/2012, die mindestens 30 Jahre alt sind und in der Liste der „traditionellen Rezepturen“ stehen, die auf der Internetseite www.aus-deutschen-landen.de veröffentlicht ist.
  • Nachgewiesene Produktqualität: Sensorische Produktanalyse sowie Verpackungs- und Kennzeichnungsprüfung

Die Marke „Aus deutschen Landen“ kann bei Erfüllung der Voraussetzungen von Lebensmittelproduzenten mit Sitz und Herstellung in Deutschland für ihre Produkt- und Unternehmenskommunikation zwei Jahre lang genutzt werden.

Mit seinen strengen Vergabemodalitäten und dem branchenübergreifenden Ansatz wird das bekannte Herkunftszeichen „Qualität aus deutschen Landen“ den nachhaltigen Verbrauchertrends „Herkunft“ und „Tradition“ gerecht und schafft ein großes Identifikationspotential für Hersteller und Konsumenten.

Weitere Informationen unter www.aus-deutschen-landen.de oder telefonisch bei der Geschäftsstelle DLG e.V., Eschborner Landstr. 122, 60489 Frankfurt am Main
Tel.: 069 24788 351, Fax 069/24788 115 oder aus-deutschen-Landen@DLG.org

Quelle: DLG

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