Zahlreiche Glühweine und Kinderpunsche von hessischen Weihnachtsmärkten und aus dem Handel untersucht: kaum Beanstandungen.
Die Glühweine wurden auf geschmackliche Abweichungen, auf die Gehalte von Alkohol, des Allergens Schweflige Säure (SO2) sowie auf den möglichen Gehalt des Schimmelpilzgiftes Ochratoxin A geprüft. Bei sämtlichen Proben wurden auch die Gehalte von der in einigen Zimtsorten vorkommenden Substanz Cumarin sowie Hydroxymethylfurfural (HMF) bestimmt.
Cumarin ist aufgrund seiner gerinnungshemmenden Eigenschaften potentiell gesundheitsschädlich. Der Nachweis von HMF ist ein Hinweis darauf, dass der Glühwein zu lange erhitzt wurde. Dies äußert sich auch in dem so genannten „Kochgeschmack“.
„Die Ergebnisse unserer bisherigen Untersuchungen von 122 Glühweinen, darunter vier Bio-Glühweine sowie 15 Fruchtglühweine und 38 Kinderpunschproben, zeigen, dass nahezu sämtliche dieser 175 Proben überwiegend einwandfrei waren“, teilte der Direktor des Landeslabors, Professor Hubertus Brunn, in Gießen mit. „Lediglich eine Probe Glühwein mussten wir aufgrund des so genannten ‚Kochgeschmacks‘ beanstanden, der durch langes und zu hohes Erhitzen entsteht“, so Brunn.
Dieses erfreuliche Ergebnis sei, so Brunn, der verbreiteten Verwendung von Durchlauferhitzern zur kurzzeitigen Erwärmung der Glühweine zu verdanken. „Bei einem der roten Bio-Glühweine ist ein erhöhter Gehalt an Schwefeldioxid (SO2) aufgefallen. Laut rechtlicher Definition darf Bio-Grundwein nur einen maximalen SO2-Gehalt von 120 Milligramm pro Liter (mg/l) aufweisen. Gefunden haben wir jedoch 154 mg/l, dies wurde beanstandet“, sagte der Direktor.
Bezüglich der Alkoholgehalte bei Glühwein hätten sich, ebenso wie für das Schimmelpilzgift Ochratoxin A, keine Beanstandungen ergeben. Dreizehn der Fertigglühweine, deren jeweilige Deklaration einen deutlichen Hinweis auf die Aromatisierung mit Zimt enthielt, wurden auf Cumarin (aus Zimt) geprüft. Diese Untersuchung sei Brunn zufolge noch nicht abgeschlossen.
Sämtliche Kinderpunsche seien geschmacklich und im Hinblick auf die überprüften Inhaltsstoffe überwiegend einwandfrei gewesen. Hinsichtlich des Alkoholgehalts überschritt lediglich eine lose Probe Kinderpunsch mit 6,8 Gramm pro Liter (g/l) den in den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke festgelegten Richtwert von 2 g/l. Die bisher gefundenen Cumaringehalte hätten, so Brunn, bei allen Proben unterhalb der zulässigen Höchstmengen gelegen.
Weihnachtsgebäck
97 Proben Weihnachtsgebäck, insbesondere Lebkuchen und Spekulatius, habe das Landeslabor auf eine mögliche Belastung mit Acrylamid untersucht. Acrylamid kann beim Backprozess entstehen und gilt als potentiell krebserzeugend. Die Acrylamidgehalte hätten sich jedoch als gering erwiesen. Der Höchstwert wurde mit 391 Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg) in einer Spekulatiusprobe gemessen und lag damit deutlich unter dem EU-Richtwert von 500 µg/kg.
53 Stollen und 27 Spritzgebäcke, die auf ihre Zusammensetzung und Qualitätsparameter überprüft wurden, enthielten Butter, Mandeln, Trockenfrüchte und Schokolade in mehr als ausreichenden Anteilen. Auffälligkeiten habe es auch hier keine gegeben. Die Kennzeichnung von Fertigpackungen, insbesondere aus kleinen Betrieben, entsprach allerdings häufig nicht den Vorgaben der Lebensmittelinformationsverordnung. So wurden in einigen Fällen beispielsweise allergene Bestandteile wie Gluten nicht aufgeführt.
„Unsere Untersuchungen sind zwar noch nicht sämtlich abgeschlossen. Aber den bisherigen Ergebnissen zufolge können die Hessen Glühwein, Kinderpunsch sowie weihnachtliches Gebäck bedenkenlos genießen“, so das erfreuliche Fazit von Professor Brunn.
Quelle: Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL)