Neue Grenzwerte für Transfettsäuren in Lebensmitteln

Ein aktueller Beschluss des EU-Parlaments sieht die Einführung verbindliche Grenzwerte für Transfettsäuren (TFS) in Lebensmitteln vor. Nach dem Willen der Abgeordneten soll die EU-Kommission binnen zwei Jahren eine europaweite Obergrenze festsetzen. Der Verzehr von Transfettsäuren erhöhe das Risiko für Herz-Kreislauf-Krankheiten, begründete das Parlament seinen Vorstoß. Hersteller und Händler von Lebensmitteln sollten bereits jetzt aktiv werden und ihre Produkte einer Laboranalyse unterziehen. So können sie feststellen lassen, ob ihre Produkte von der Neuregelung betroffen sind.

Bei Transfetten oder Transfettsäuren handelt es sich um bestimmte Arten ungesättigter Fettsäuren, die natürlicherweise oder durch technologische Prozesse in Nahrungsfetten vorkommen können. Sie finden sich zum Beispiel in Milchprodukten und in raffinierten, insbesondere gehärteten Pflanzenölen und -fetten. Außerdem entstehen sie bei der Erhitzung oder Lagerung von Ölen, Fetten und fetthaltigen Lebensmitteln. Produkte, die hohe Gehalte an Transfettsäuren aufweisen können, sind beispielsweise:

  • Bratfette
  • Fertiggerichte
  • In Gebäck verwendete Margarine
  • Vorverpackte Backprodukte, Kuchen, Kekse und Waffeln
  • Mikrowellen-Popcorn
  • Frittierte Lebensmittel
  • Suppen und Soßen
  • Grenzwerte beachten

In Dänemark existiert bereits seit 2003 eine gesetzliche Obergrenze für Transfettsäuren. Dort ist der TFS-Gehalt in Ölen und Fetten auf maximal zwei Prozent beschränkt. Ähnliche Grenzwerte gelten seit 2009 in Österreich, seit 2013 in Ungarn und seit 2015 in Lettland. Und auch in den USA stehen entsprechende Reglungen an. Dort müssen Hersteller bereits seit einigen Jahren den Gehalt an Transfettsäuren auf allen Lebensmittelverpackungen angeben. Im Juni 2015 kam die US- Behörde für Lebens- und Arzneimittelsicherheit (FDA) zudem zu dem Ergebnis, dass gehärtete Öle „allgemein nicht als sicher“ gelten könnten. In den USA soll ihr Einsatz in Lebensmitteln daher ab Juni 2018 verboten werden.

In vielen Betrieben ist der labortechnische Nachweis von Transfettsäuren in Lebensmitteln bereits heute Bestandteil der regulären Qualitätssicherung. Gerade für den Export und die internationale Deklaration ist er wichtig. Aber auch Produzenten, für die bisher noch keine gesetzlichen Vorgaben gelten, sollten diesen Parameter im Blick haben. Denn mit den kommenden Grenzwerten könnte es erforderlich werden, Herstellungsverfahren umzustellen, Rezepturen zu ändern oder Lieferanten auszutauschen.

Fettsäureanalytik beauftragen

Die Labore der SGS bieten Herstellern und Händlern von Lebensmitteln eine verlässliche Analytik für den Nachweis von Transfettsäuren an. Standardisiert werden mit Hilfe der Gaschromatographie zusätzlich auch gesättigte, einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren bestimmt. Auf Wunsch können weitere Untersuchungen wie zum Beispiel der omega-Fettsäuren ergänzt werden. Sprechen Sie uns gerne an!

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Quelle: SGS