Verbraucherschutzministerium NRW Ministerium zieht positive Bilanz des Pilotversuchs „Kontrollbarometer“

Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium hat eine positive Bilanz des Pilotprojekts für mehr Transparenz bei den amtlichen Lebensmittelkontrollen in Duisburg und Bielefeld gezogen. „Der Pilotversuch der Verbraucherzentrale NRW ist ein voller Erfolg und hat gezeigt, welche Vorteile die Veröffentlichung für alle mit sich bringt“, sagte Minister Remmel. „Das Kontrollbarometer schafft Transparenz, Sicherheit und Vertrauen und fördert einen positiven Wettbewerb“, ergänzte Minister Remmel.

„Wir stärken mit dem Transparenz-System in Ampel-Farbe den Verbraucherschutz und haben zusammen mit der Verbraucherzentrale NRW ein System auf Pilotbasis initiiert, durch das sich die guten und redlich arbeitenden Betriebe einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. Daher kennt das neue System nur Gewinnerinnen und Gewinner. Wer zuverlässig, nachvollziehbar und sauber arbeitet, muss sich vor der Öffentlichkeit nicht verstecken, sondern sollte seine Leistung auch zeigen können“, zog Minister Remmel Bilanz.

Im Dezember 2013 hatte die Verbraucherzentrale NRW das Pilotprojekt in den beiden Städten gestartet. Auf der Grundlage des Bundes-Verbraucherinformationsgesetzes hat die Verbraucherzentrale die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen aus dem Bereich „Gastronomie“ angefragt und über eine eigene Internet-Seite und der eigenen Smartphone- und Tablet-Applikation „Appetitlich“ abrufbar gemacht. Das Pilotprojekt wurde mit Unterstützung des Verbraucherschutzministeriums NRW realisiert.

Bis Mitte Oktober 2016 wurde die App rund 38.000 Mal heruntergeladen. Die Internetseite der Verbraucherzentrale wurde seither über 70.000 mal zum Thema besucht und darüber mehr als 400.000 Einzelergebnisse allein zu den Betrieben in Bielefeld und Duisburg recherchiert. Rückmeldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zeigen, dass sich viele auch die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse der Gastronomiebetriebe in ihrer Stadt wünschen.

Außerdem wurde häufig nach ausführlicheren Erläuterungen der überprüften Kriterien gefragt. Die Erkenntnisse aus dem Pilotprojekt, das auf Grundlage eines Bundes-Gesetzes (Verbraucherinformations-gesetz) durch die Verbraucherzentrale NRW durchgeführt wurde, sollen für die geplante Umsetzung eines Landes-Gesetzes für NRW herangezogen werden.

Als weiteres Ergebnis des Pilotprojekts zeigt sich, dass Transparenz überwiegend zu Verbesserungen in den Betrieben geführt hat. Lebensmittelbetriebe nehmen festgestellte Mängel ernster und sorgen für Verbesserungen. Daraus folgt eine günstigere Risikobewertung der Betriebe und somit eine Reduzierung der behördlichen Kontrollintervalle.

  • In Bielefeld werden 380 (94 Prozent) der insgesamt 405 erfassten Gastronomie-Betriebe mittlerweile grün bewertet. 129 (63 Prozent) von 206 Betrieben, die in der Laufzeit des Projektes zweimal kontrolliert wurden, haben sich verbessert, 61 (29 Prozent) haben sich aber auch verschlechtert.
  • In Duisburg schneiden 713 (94 Prozent) von 756 erfassten Betrieben „grün“ ab. Von 561 wiederholt besuchten Betrieben haben sich 427 (76 Prozent) verbessert, während sich 98 (18 Prozent) verschlechtert haben.

Kontrollbarometer ist Qualitätssiegel

„Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist durch das Pilotprojekt endlich transparent, wie die Ergebnisse der amtlichen Kontrollen ausfallen. Für gute und sauber arbeitende Betriebe ist das Kontrollbarometer zu einem klaren Wettbewerbsvorteil geworden und sie nutzen ihre gute Bewertung als Qualitätssiegel. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betriebe wird das Arbeitsumfeld verbessert“, sagte Minister Remmel. „Diese Transparenzoffensive ist ein wichtiges Instrument für starke Verbraucherrechte und wird sich langfristig auch auf die Beanstandungsquoten der amtlichen Lebensmittelkontrolle auswirken.“

Während auf Bundesebene weiterhin keine Initiative für mehr Transparenz im Bereich der Lebensmittelkontrolle erwartet wird, geht Nordrhein-Westfalen im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch im Interesse derjenigen Betriebe voran, die die gesetzlichen Bestimmungen einhalten. Mit dem Entwurf des Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetzes setzt Nordrhein-Westfalen bundesweit ein Zeichen für mehr Transparenz.

Bei der amtlichen Lebensmittelkontrolle werden sogenannte Risikopunkte in 10 Anforderungspunkten in den Oberkategorien „Zuverlässigkeit des jeweiligen Gastronomen“, „Verlässlichkeit der Eigenkontrollen“ sowie „Hygiene/Hygiene-Management“ vergeben. Je besser ein Betrieb, desto weniger Risikopunkte erhält er. Je mehr Verstöße gefunden werden, desto mehr Punkte erhält der Betrieb. Die Ergebnisse werden dann auf dem Kontrollbarometer eingeordnet, das in Ampel-Farben konzipiert ist.

Pressekontakt:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf
Pressesprecher: Frank Seidlitz
Telefon: 0211.4566.294
frank.seidlitz@mkulnv.nrw.de
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Quelle: MKULNV NRW

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