Vorverpackte Lebensmittel ab heute mit Nährwertkennzeichnung

Schmidt: Mehr Transparenz für Verbraucher

Die Zeiten, in denen Fett oder Zucker nur im Zutatenverzeichnis zu finden waren, sind vorbei. Mit dem heutigen Tag müssen vorverpackte Lebensmittel eine Nährwertkennzeichnung tragen. So ist es in der europäischen Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) geregelt.

Bundesernährungsminister Christian Schmidt: „Damit gewinnt der Verbraucher noch mehr Transparenz. Im übersichtlichen Format erfährt man nun auf einen Blick, wieviel Zucker oder Fett Lebensmittel enthalten. Alle Angaben der Nährwerttabelle mit den Informationen zum Energiegehalt und den Gehalten an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz müssen pro 100 g bzw. 100 ml angegeben werden.

Zusätzlich können auch Portionsangaben gemacht werden. So sorgt die LMIV der Europäischen Union für eine umfassende Verbraucherinformation. Denn eine transparente und verständliche Verbraucherinformation schafft Vertrauen und fördert eine bewusste Kaufentscheidung.“

Hintergrund

Die LMIV gilt bereits seit dem Jahr 2014 europaweit. Für die Nährwertkennzeichnung wurde den Unternehmen eine längere Übergangszeit eingeräumt. Bereits vor dem heutigen Tag in den Geschäften vorrätige Lebensmittel können noch verkauft werden, aber die meisten vorverpackten Lebensmittel müssen ab heute eine Nährwertkennzeichnung tragen.

Weitere Informationen:
Kennzeichnung von Lebensmitteln – Die neuen Regelungen
(PDF, 1 MB, nicht barrierefrei)

Pressekontakt:
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Pressestelle
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Quelle: BMEL

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