Wie sich Arzneitee von Kräutertee abgrenzt

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Es wird gehustet und geprustet …

Nicht wie der Wolf im Märchen, sondern erkältungsbedingt, werden aktuell viele Verbraucher von Husten und Schnupfen geplagt. Mancher möchte die Erkältung mit altbewährten Mitteln wie Kräutertee kurieren. Aber die Auswahl fällt angesichts der großen Palette an Teesorten schwer. „Neben der Entscheidung für eine Geschmacksrichtung stellt sich die Frage, ob der Kräutertee ein Lebensmittel oder ein Arzneimittel ist, und damit entweder ein Durstlöscher oder ein Heilmittel“, erklärt Dr. Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Kritisch für Verbraucher ist dabei oft, dass beide Produktgruppen in den Regalen eng bei einander stehen und man genau hinschauen muss, um sie zu unterscheiden. Kräutertee, der als Lebensmittel auf den Markt kommt, dient lediglich der Ernährung und dem Genuss. Für diese Erzeugnisse gilt das Lebensmittelrecht und sie werden wie alle anderen Lebensmittel auch gekennzeichnet. Krankheitsbezogene Werbung ist hier grundsätzlich verboten.

Arzneitees sind demgegenüber Arzneimittel und unterliegen dem Arzneimittelgesetz, denn Pflanzen(teile), die dazu bestimmt sind, Krankheiten, Körperschäden oder Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen, sind Arzneimittel. Sie müssen durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen werden. Für die meisten so genannten Teedrogen gilt allerdings eine „Standardzulassung“. Diese beruhen auf Monographien, einer Art Steckbrief, für die gebräuchlichsten Heilpflanzen. Diese enthalten den derzeitigen Wissensstand zu Zusammensetzung, Qualitätsanforderungen, Wirkung, möglichen Nebenwirkungen und einem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis einer Heilpflanze.

Arzneitee muss eindeutig als „Arzneimittel“ oder „Arzneitee“ gekennzeichnet werden, ebenso die Indikation, Gegenanzeigen, Dosierung und Zusammensetzung. Oft handelt es sich bei Arzneitees um so genannte traditionelle Arzneimittel, die lediglich registriert und aufgrund langjähriger Anwendung ohne produktbezogenen Wirknachweis verkauft werden dürfen. Diese müssen einen Hinweis auf die „traditionelle Verwendung tragen“. Wer eine Erkältung bekämpfen möchte, sollte besser zu einem Arzneitee greifen. „Zweckbestimmung, Zulassung und Kennzeichnung unterscheidet einen Arzneitee von einem Kräutertee, der Lebensmittel ist“, resümiert Brendel.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen
Foto: Pixabay