Tierwohl: Handel fordert Verbesserung in der Breite

Staatliche Label-Initiative muss auf hohe Akzeptanz von Tierwohlprodukten beim Verbraucher abzielen.

Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels (BVLH) steht einem staatlichen Tierwohllabel weiterhin offen gegenüber. Von Beginn an haben sich eine Reihe von Handelsunternehmen und der BVLH in den Beratungsprozess zur Entwicklung der Label-Kriterien intensiv eingebracht. Ziel dieses Engagements ist es, mit einem staatlichen Tierwohllabel sowohl die Nutztierhaltung in der Breite zu verbessern, als auch eine hohe Akzeptanz für Tierwohl-Produkte beim Verbraucher zu erreichen. Daher haben die beteiligten Handelsunternehmen und der BVLH bereits im Beratungsprozess großen Wert darauf gelegt, ihre Erfahrungen aus der Initiative Tierwohl maßgeblich mit einfließen zu lassen.

Die Weiterentwicklung des Tierwohls und deren wirtschaftliche Darstellbarkeit für alle Beteiligten in der Wertschöpfungskette müssen im Einklang stehen. Nur so kann dem Wunsch der Verbraucher Rechnung getragen werden, Kaufentscheidungen auf Basis einer transparenten Nachvollziehbarkeit zu treffen. Um mehr Tierwohl auch in der Breite umsetzen zu können, müssen die Maßnahmen für den Verbraucher bezahlbar und für alle Beteiligten der Wertschöpfungskette tragbar sein.

Soll das Ziel erreicht werden, sowohl die Nutztierhaltung in der Breite zu verbessern, als auch hohe Verbraucherakzeptanz zu erlangen, sollten folgende Aspekte bei der Ausarbeitung eines staatlichen Tierwohllabels beachtet werden:

Die Einstiegsstufe ist so auszugestalten, dass die Produkte aufgrund ihrer Verfügbarkeit und Preisstellung im Markt, hohe Verbraucherakzeptanz erreichen. Auf diese Weise kann das Thema Tierwohl am besten an möglichst viele Konsumenten herangeführt und ein Bewusstsein dafür entwickelt werden. Die von den beteiligten Handelsunternehmen finanziell getragene und nun weiter zu entwickelnde Initiative Tierwohl, bietet perspektivisch gute Voraussetzungen, als Einstiegsstufe für ein staatliches Tierwohllabel zu fungieren.

Für eine breite Marktdurchdringung müssen nicht nur möglichst viele Tierhalter am System teilnehmen. Auch die Vermarktung von Fleisch und Fleischerzeugnissen mit Tierwohllabel muss alle Vertriebskanäle verbindlich erfassen, auf denen Verbraucher als Fleischkonsumenten erreicht werden. Nur so ist eine Wettbewerbsgleichheit und Gerechtigkeit für alle Teilnehmer der Wertschöpfungskette erreichbar.

Für die Glaubwürdigkeit des Labels muss gewährleistet sein, dass ein Tierwohl-Produkt von einem Tier stammt, das die ausgelobten Tierwohl-Maßnahmen auch tatsächlich erfahren hat. Vor diesem Hintergrund setzt ein staatliches Tierwohllabel Nämlichkeit voraus.

Insbesondere in der Einstiegsstufe des Labels sollte mit Kriterien für die Mast begonnen und die Aufzucht perspektivisch eingebunden werden. Sinnvoller Weise startet eine Umsetzung von Beginn an gleichzeitig in den Kategorien frisches Schweinefleisch und frisches Geflügelfleisch. Weitere Tierarten sollten zu einem späteren Zeitpunkt integriert werden. Dafür wäre ein Umsetzungsplan zu entwickeln.

Das System eines staatlichen Tierwohllabels muss auch über funktionierende Überwachungsmechanismen verfügen. Dazu bedarf es gut ausgebauter Kontrollstrukturen. Ein solches System ist in der Initiative Tierwohl, die auf diesem Feld eng mit dem etablierten QS-System verzahnt ist, vorhanden.

Auf Basis der genannten Aspekte fordern der BVLH und die am bisherigen Beratungsprozess bereits beteiligten Unternehmen des Lebensmittelhandels eine intensive Beteiligung an der konkreten Ausarbeitung des Labels weiterhin ein.

Quelle und Pressekontakt BVLH -Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels

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