Aktualisierte Leitlinien für die Erstellung von Anträgen zu gesundheitsbezogenen Angaben

Die EFSA hat ihre Hinweise für Antragsteller bezüglich der Erstellung und Vorlage von Anträgen zu gesundheitsbezogenen Angaben überarbeitet. In den Leitlinien wird ein standardisiertes Format für die Zusammenstellung eines übersichtlichen Antrags beschrieben. Außerdem findet sich darin eine eingehende Darstellung der Art von Informationen und Daten, die Antragsteller zur Stützung ihrer Angaben vorlegen müssen.

Die Leitlinien gelten für gesundheitsbezogene Angaben, die sich auf eine bestimmte Art von Lebensmitteln, eine Lebensmittelkategorie oder Lebensmittelbestandteile beziehen.

Die Aktualisierung orientiert sich an den 2016 von der EFSA überarbeiteten allgemeinen wissenschaftlichen Leitlinien für Anträge zu gesundheitsbezogenen Angaben, in denen das Bewertungsverfahren skizziert und Antragstellern ein besseres Verständnis der Bewertungskriterien vermittelt wird.

Valeriu Curtui, Leiter des für Ernährungsfragen zuständigen Referats der EFSA, erklärte: „Wir gehen davon aus, dass die aktualisierten Leitlinien für mehr Effizienz bei der Bewertung gesundheitsbezogener Angaben sorgen werden, sobald die Antragsteller das neue Antragsformat befolgen.“

Neues Format für Dateneinreichung

Antragsteller sind gehalten, bei der Erstellung und Vorlage von Anträgen zu gesundheitsbezogenen Angaben das standardisierte Format zu verwenden. Neben den erforderlichen administrativen und technischen Angaben muss ein Antragsdossier Folgendes beinhalten:

  • Daten zur Charakterisierung des Lebensmittels oder Lebensmittelbestandteils, für den/das der Antrag gestellt wird
  • Informationen, welche die Beschreibung der behaupteten Wirkung ermöglichen
  • Daten – veröffentlichte und nicht veröffentlichte – zur Stützung der gesundheitsbezogenen Angabe

Die Leitlinien erläutern ferner, wie diese Informationen vorzulegen sind, indem sie eine einzuhaltende Reihenfolge für die Art von Daten und Studien vorgeben, die jeweils für bestimmte Anträge einzureichen sind. Darüber hinaus nennt das Dokument die wichtigsten Punkte, auf die bei der Stützung einer gesundheitzsbezogenen Angabe einzugehen ist.

Input von Interessengruppen

Bei den neuen Leitlinien handelt es sich um eine Überarbeitung der Fassung von 2011, in die Erkenntnisse und Erfahrungen einflossen, die über mehrere Jahre bei der Bewertung gesundheitsbezogener Angaben gewonnen wurden. Die während einer achtwöchigen öffentlichen Konsultation im Sommer 2016 erhaltenen Rückmeldungen von Interessengruppen erwiesen sich bei der Ausgestaltung der aktualisierten Leitlinien als besonders nützlich.

Hintergrund

Die Vorschriften bezüglich der Zulassung von gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel in der EU finden sich in der Verordnung (EG) 1924/2006. Gemäß der Verordnung können gesundheitsbezogene Angaben nur nach einer wissenschaftlichen Bewertung durch die EFSA für die Verwendung in der EU zugelassen werden. Eine ausführliche Darstellung der Arbeit der EFSA im Bereich gesundheitsbezogene Angaben finden Sie auf unserer Themenseite.

Medienkontakte:
Medienstelle der EFSA
Tel. +39 0521 036 149
E-mail: Press@efsa.europa.eu

Quelle: EFSA

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