Genome Editing: Neue Züchtungsverfahren, alte Gentechnik-Definition

Es wird Zeit für ein Update.

Die neuen Genome Editing-Verfahren können einzelne DNA-Bausteine von Pflanzen – und anderen Organismen – „umschreiben“, so gezielt und präzise wie es bis vor kurzem noch unvorstellbar war. Ist das noch Gentechnik und müssen die so entstandenen Organismen entsprechend zugelassen und gekennzeichnet werden, wie es vor allem Gentechnik-kritische Organisationen fordern?

Oder gleichen sie eher „natürlichen“ Mutationen, die in den aktuellen Gesetzen ausdrücklich ausgenommen sind? Müsste nicht eher die Gentechnik-Definition der wissenschaftlichen Entwicklung angepasst werden? Dazu fand am 14. Februar in Berlin eine hochkarätige Diskussionsveranstaltung statt, zu der die großen Wissenschaftsorganisationen und der Deutsche Ethikrat eingeladen hatten.

Fast dreißig Jahre alt ist das Gentechnik-Gesetz. Seitdem ist die juristische Definition, was unter einem GVO zu verstehen ist, im Kern so geblieben, wie sie dem damaligen Stand des Wissens entsprach. Doch die molekularbiologischen Verfahren haben sich seitdem enorm weiterentwickelt. Gerade die neuen Genome Editing-Konzepte – CRISPR/Cas, TALEN und ähnliche – lassen sich mit den alten Begriffen kaum noch fassen. Sie stammen aus einer Zeit, als es allein um die klassische Gentechnik ging, das Einführen fremder, „außerhalb des Organismus zubereiteter“ Gene und Genkonstrukte in den Zellkern.

Was auch unter „natürlichen“ Bedingungen – etwa durch Kreuzen und natürliche Rekombination – hätte entstehen können, blieb unreguliert – bis heute. Deswegen ist auch die Mutationszüchtung mit ihren zufälligen, aber auch in der Natur möglichen Mutationen vom Gentechnik-Gesetz ausdrücklich ausgenommen – selbst wenn dafür radioaktive Strahlung genutzt wird.

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Quelle: transgen.de