Kita-Speisepläne: Vegetarisch oder nicht?

Kita-Speiseplancheck in Brandenburg und Berlin zeigt Mängel in der Kennzeichnung.

Rund 80 Kitaspeisepläne haben die Verbraucherzentralen Brandenburg und Berlin auf vegetarische Mahlzeiten und die Häufigkeit von Fleisch und Fisch sowie deren Kennzeichnung geprüft. Insgesamt zeigt der Check, dass sich die Kitas auf einem guten Weg befinden. Allerdings ist in den Speiseplänen häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar, ob es sich um ein vegetarisches Gericht handelt.

Auch die Art des verarbeiteten Fleisches oder Fisches ist oft unklar. So zeigt der Marktcheck, dass eine verständliche Bezeichnung der Gerichte durch Caterer und Kita-Personal notwendig ist.

Das Essen in der Kita prägt Kinder nachhaltig. Die Verbraucherzentralen Branden-burg und Berlin haben daher die Kitaverpflegung in beiden Bundesländern unter die Lupe genommen. Im Fokus standen vegetarische Mahlzeiten und die Häufigkeit von Fleisch und Fisch, welche anhand der Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) bewertet wurden. Zusätzlich begutachteten die Experten die Kennzeichnung der Mittagsspeisepläne: Können Eltern und Kinder die relevanten Informationen über die Zusammensetzung der Mahlzeiten aus dem Speiseplan ablesen?

„Vegetarische Mahlzeiten scheinen auf den ersten Blick die Mittagstische in den Kitas beider Länder erobert zu haben“, so Annett Reinke, Expertin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. „Die Kennzeichnung in den Speiseplänen ermöglicht allerdings nur selten eine eindeutige Identifizierung. Wir haben festgestellt, dass in vielen Beschreibungen kein Fleisch erwähnt wurde, obwohl durchaus denkbar war, dass Fleisch bzw. tierische Bestandteile enthalten sind.“

Beispiele dafür sind Gemüseeintöpfe, bei denen unklar ist, ob sie Fleisch oder Würstchen enthalten. „Nur in wenigen Fällen waren Mahlzeiten mit dem Zusatz „vegetarisch“ oder einem entsprechenden Symbol gekennzeichnet. Hier und auch bei der Auszeichnung der Fleisch- und Fischarten im Speiseplan besteht erhebliches Verbesserungspotenzial“, so Reinke. „Wir fordern daher Caterer und Kitas auf, für eine eindeutige Kennzeichnung der Gerichte zu sorgen.“

Ein weiteres Ergebnis: „Fisch steht in beiden Bundesländern noch zu selten auf dem Speiseplan. Ob in den wenigen Fällen, in denen es überhaupt Fisch gab, der empfohlene Seefisch angeboten wurde, ließ sich aus dem Speisplan nicht immer erkennen“, so Roland Scharathow, Projektleiter Lebensmittel und Ernährung von der Verbraucherzentrale Berlin. Beim Fleischangebot unterscheiden sich beide Bundesländer. Während in der Berliner Stichprobe die DGE-Empfehlungen eingehalten werden, liegen einige Brandenburger Kitas leicht über der vorgeschlagenen Anzahl von 8 Fleischgerichten in 20 Tagen.

„Für eine ausgewogene Ernährung ist es sinnvoll, dass sich Kitas an den DGE-Qualitätsstandards zur Häufigkeit von Fleisch- und Fischgerichten orientieren. Wichtig ist außerdem eine zielgerichtete Qualifizierung des Kita-Personals, das über die Zusammenstellung der Speisepläne entscheidet“, so Scharathow.

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Hintergrund: Über den Marktcheck

Vom 1. bis zum 31. Mai 2016 wurden rund 80 Speisepläne von Kitas erfasst. Die Auswahl erfolgte in Brandenburg und Berlin nicht repräsentativ auf Basis von postalischen Anschreiben sowie mündlicher Einladung. Insgesamt 54 Brandenburger und 24 Berliner Kitas beteiligten sich an dem Marktcheck.

Die Speisepläne wurden im Juni /Juli 2016 von den Mitarbeiter*innen der Verbrau-cherzentralen nach einheitlichen Kriterien (Basis: DGE-Anforderungen an einen Vierwochenspeiseplan mit Fokus auf Fleisch und Fisch) ausgewertet. Erfasst wurde neben der Anzahl der Fleisch- und Fischgerichte (Fleisch oder Fisch als Hauptmahlzeit) die Anzahl vermutlicher und eindeutig gekennzeichneter vegetarischer Gerichte. Vermerkt wurde außerdem, auf welche Art und Weise gegebenenfalls eine vorhandene Kennzeichnung von vegetarischen Gerichten im Speiseplan erfolgte.

Als eindeutig vegetarisch wurden nur die Speisen eingestuft, die entweder durch den Zusatz „vegetarisch“ oder etwa durch Symbole (z.B. grünes Blatt) im Speiseplan gekennzeichnet waren.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg