Verbraucherinformation: Wie funktioniert Schriftgrößenmessung?

Jede Verbraucherin, jeder Verbraucher wünscht sich, umfassend über Lebensmittelinhaltsstoffe informiert zu werden. Diesem Wunsch ist der Gesetzgeber mit der Einführung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) im Dezember 2014 nachgekommen. Um sich bewusst für oder gegen den Kauf eines Lebensmittels entscheiden zu können, müssen diese Informationen für alle Verbraucher gut lesbar sein. Zu diesem Zweck wurde in der LMIV eine Mindestschriftgröße für verpflichtende Angaben festgelegt.

Um die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben zum Schutz des Verbrauchers überwachen zu können, wurde am CVUA Stuttgart im Zentrallabor für Obsterzeugnisse ein einfaches Verfahren zur Schriftgrößenmessung entwickelt.

Untersuchungsergebnisse von Obsterzeugnissen im Jahr 2016

Im Jahr 2016 wurden im Rahmen der Lebensmittelüberwachung am CVUA Stuttgart 830 Obsterzeugnisse zur Untersuchung vorgelegt. Dabei entsprachen 47 Proben (5,7 %) nicht den rechtlichen Vorgaben. Die Beanstandungen waren dabei überwiegend auf Kennzeichnungsmängel bei Schriftgröße und Nährwertdeklaration zurückzuführen.

Wie nachfolgende Abbildung 1 zeigt, ist der prozentuale Anteil an Proben mit Kennzeichnungsmängeln seit der Einführung der Lebensmittelinformationsverordnung (siehe Infokasten) gestiegen.

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Quelle: CVUA Stuttgart