Keine Zigaretten, kein Zucker, kein Alkohol: Viele Menschen nutzen die am 1. März beginnende 40-tägige Fastenzeit, um auf Liebgewonnenes einmal für ein Weilchen zu verzichten. Doch während sie Heißgeliebtem entsagen, läuten andere genussvoll die Starkbierzeit ein.
Was gegensätzlich klingt, hat in der klösterlichen Tradition doch gemeinsame Wurzeln:
- Mit der Fastenzeit begannen für die Mönche enthaltsame Wochen zwischen Aschermittwoch und Ostern.
- Der Verzicht auf Nahrung ist den Menschen seit jeher schwer gefallen. Um die Fastenzeit leichter zu überstehen, erfanden die Ordensbrüder das Fastenstarkbier.
Anekdoten rund um das bayerische Fastenstarkbier
Über Wochen keine feste Nahrung: Für die Mönche des Mittelalters war die Fastenzeit keine leichte Sache. Von ständigem Magengrummeln geplagt, legten die Ordensbrüder den kirchlichen Grundsatz „Flüssiges bricht Fasten nicht“ großzügig aus und brauten ein besonders kräftiges und vor allem sättigendes Getränk – das Fastenstarkbier. Es schmeckte so wunderbar, dass die Mönche ins Grübeln kamen: Ob ein solch guter Trunk noch als Fastenspeise durchginge? Sie beschlossen, die Entscheidung dem Heiligen Vater in Rom zu überlassen: Das Kirchenoberhaupt kostete den im Verlauf der langen Reise ungenießbar gewordenen Gerstensaft und staunte nicht schlecht über die Leidensfähigkeit der bayerischen Mönche. Kurzerhand erlaubte er ihn als flüssige Fastenspeise.
Fastenstarkbier ist sogenannter Doppelbock und kommt mit mindestens 18 Prozent Stammwürze und einem Alkoholgehalt von über sieben Prozent daher. Zum Vergleich: Ein Vollbier weist 11 Prozent Stammwürze beziehungsweise ca. fünf Prozent Alkohol auf. Charakteristisch für Doppelbock g.g.A. sind zudem der vollmundige und abgerundete Geschmack, die geringere Menge an Kohlensäure und der cremige Schaum. Übrigens: Ein Mönch konsumierte bis zu fünf Liter des Fastentrunks – pro Tag.
Das Fastenstarkbier, wie wir es heute kennen, hängt eng mit dem als Frater Barnabas bekannten Valentin Stephan Still zusammen. Während seiner Zeit als Braumeister im Kloster Neudeck am Fuße des Nockherbergs bei München wurde die Rezeptur des Starkbiers stetig verfeinert. Das Getränk erfreute sich zunehmender Beliebtheit. Am 26. Februar 1780 erteilte Kurfürst Karl Theodor dem Kloster unter Barnabas‘ Leitung schließlich offiziell die Ausschankgenehmigung.
Die Vielfalt bayerischer Fastenstarkbiere erkennt man an ihren Namen, die auf „-ator“ enden: „Animator“, „Triumphator“, „Bayerator“ oder „Maximator“. Sie werden heute jedes Jahr eigens zur Fastenzeit gebraut und sind aus der bayerischen Bierkultur nicht mehr wegzudenken.
Über das Bayerische Bier g.g.A.
Bayerisches Bier wird über die Landesgrenzen hinweg geschätzt. Seine einzigartige Qualität garantiert das Reinheitsgebot von 1516. Es besagt, dass Bier in Bayern nur aus den vier Zutaten Wasser, Malz, Hopfen und Hefe hergestellt werden darf. Um seine Tradition und Herkunft zu schützen, hat die Europäische Union das Bayerische Bier mit dem blau-gelben Signet der „geschützten geografischen Angabe“ (g.g.A.) ausgezeichnet. Dieses EU-Herkunftszeichen kennzeichnet Spezialitäten, deren Qualität und Renommee untrennbar mit einer Region verbunden sind.
Übrigens: Im Bierland Bayern gibt es mehr als 620 Brauereien, etwa 40 Biersorten und 4.000 Markenspezialitäten zu entdecken. Knapp 100 Brauereien dürfen ihre traditionellen Spezialitäten bereits als „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) auszeichnen.
Weitere Informationen, Rezeptvorschläge und Geschichten rund um die EU-Herkunftszeichen geschützte geografische Angabe (g.g.A.) und geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) auf www.weltgenusserbe.eu
WeltGenussErbe Bayern – weil’s echt am besten schmeckt.
Die von der Europäischen Union geförderte Informationskampagne WeltGenussErbe Bayern veranschaulicht, wofür die EU-Herkunftszeichen „g.g.A.“ und „g.U.“ genau stehen, wie sie Erzeuger und Hersteller schützen und warum sie Verbrauchern nützen.
Die Info-Offensive läuft bis 2017. Getragen wird sie vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, von der Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft, dem Milchwirtschaftlichen Verein Allgäu-Schwaben e.V., dem Bayerischen Brauerbund e.V., dem Schutzverband Nürnberger Rostbratwürste e.V., der Erzeugergemeinschaft Abensberger Qualitätsspargel e.V., dem Spargelerzeugerverband Südbayern e.V. und der Landwirtschaftlichen Qualitätssicherung Bayern GmbH.
Weitere Informationen unter: www.weltgenusserbe.eu
Quelle: WeltGenussErbe Bayern