Benennung von Veggie-Produkten: VEBU stellt Antrag an Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission

Ein Fachausschuss der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission erarbeitet zurzeit einen Leitsatz zur Benennung veganer und vegetarischer Lebensmittel. Till Strecker, Leitung VEBU-Politik, ist als Sachkundiger dabei.

Heute reicht der VEBU einen konkreten Formulierungsvorschlag ein, der eine sinnvolle und pragmatische Diskussionsgrundlage ist. Er basiert auf der aktuellen, unproblematischen Benennungspraxis: „Vegane und vegetarische Alternativprodukte werden zumeist mit Begriffen gekennzeichnet, die herkömmlich für Lebensmittel mit tierischen Zutaten verwendet werden.

Diese Vorgehensweise ist für Verbraucher sinnvoll, da dadurch viele Eigenschaften eines Produktes auf einen Blick erfassbar sind“, sagt Strecker. Die Abweichung vom tierischen Produkt werde deutlich kommuniziert, am häufigsten durch die Angabe ‚vegan‘ oder ‚vegetarisch‘. Die beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angesiedelte Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission beschreibt in ihren Leitsätzen die Beschaffenheit von Lebensmitteln.

‚Fleischbegriffe‘ führen nicht zu Fehlkäufen

Eine repräsentative Umfrage durch den Verbraucherzentrale Bundesverband zeigt, dass sich nur vier Prozent der Befragten jemals vergriffen haben. „Die gängige Praxis, vegane und vegetarische Alternativprodukte mit Begriffen, die herkömmlich für tierische Produkte genutzt werden, zu kennzeichnen, führt nicht zu Fehlkäufen oder Irreführungen.

Auch das BMEL kann keine Belege für eine Irreführung vorweisen“, erläutert Strecker. Bundesminister Christian Schmidt hatte gefordert, wegen angeblicher Irreführung und Verunsicherung ‚Fleischbegriffe‘ für Vegetarisches zu verbieten. Die Nachfrage nach veganen und vegetarischen Alternativprodukten stieg in den vergangenen Jahren stark an. Für die Benennung dieser Produkte existieren bislang keine verbindlichen Regelungen. Die Kennzeichnung von Fleischalternativen und weiteren Veggie-Produkten steht daher in der Diskussion.

Konkrete Anforderungen an den Leitsatz

„Damit die Nutzung von Begriffen, die herkömmlich für Lebensmittel mit tierischen Zutaten verwendet werden, logisch und sinnvoll für Verbraucher ist, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein“, so Strecker. Zum einen sollten die Produkte eine hinreichende Ähnlichkeit mit den ‚Originalen‘ aufweisen, beispielsweise hinsichtlich ihres Aussehens, ihres Geschmacks und ihrer Verwendung.

Zum anderen soll die Abweichung durch die deutliche Angabe der Eigenschaft ‚vegan‘ oder ‚vegetarisch‘ erkennbar gemacht werden. „In der Praxis ist eine entsprechende Kennzeichnung seit Langem üblich. Dies in einem Leitsatz zu beschreiben, verbessert auch die Rechtssicherheit für Hersteller und Händler“, erklärt Strecker.

Den Antrag des VEBU an die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission finden Sie im Wortlaut unter: www.vebu.de/politik.

Der VEBU ist die größte Interessenvertretung vegetarisch und vegan lebender Menschen in Deutschland. Seit 1892 setzt sich die Organisation mit positiver Öffentlichkeitsarbeit dafür ein, den Fleischkonsum dauerhaft zu senken und eine pflanzenbetonte Lebensweise als attraktive und gesunde Alternative allen Menschen zugänglich zu machen.

Der VEBU unterstützt beim Start in eine genussvolle Ernährung mit zahlreichen Angeboten und zeichnet sich durch motivierende Kampagnen, vielfältige Veranstaltungen und die zielgerichtete Arbeit mit Multiplikatoren aus. Für Experten wie Verbraucher hat sich die Organisation als führende Anlaufstelle in allen Fragen des vegetarisch-veganen Lebens etabliert.

Quelle und Pressekontakt VEBU