EFSA berät zur Aufnahme von Lebensmitteln zugesetztem Zucker

Die EFSA wird bis Anfang 2020 wissenschaftliche Beratung über die tägliche Aufnahme von Lebensmitteln zugesetztem Zucker leisten. Die Behörde beabsichtigt, einen wissenschaftlich fundierten Grenzwert für die tägliche Exposition gegenüber zugesetzten Zuckern aus allen Quellen zu ermitteln, der nicht mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen in Zusammenhang gebracht wird. Die Arbeit erfolgt aufgrund einer Anfrage von Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden.

Zugesetzte Zucker aus allen Quellen umfassen Saccharose, Fruktose, Glukose, Stärkehydrolysate wie Glukosesirup, hochkonzentrierten Fruktosesirup (High-Fructose Syrup) und andere Zuckerzubereitungen, die als solche verzehrt oder während der Zubereitung und Herstellung von Lebensmitteln zugesetzt werden.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen, die berücksichtigt werden, betreffen u.a. Körpergewicht, Glukoseintoleranz und Insulinempfindlichkeit, Typ-2-Diabetes, kardiovaskuläre Risikofaktoren sowie Zahnkaries. In ihrer Bewertung wird die EFSA die gesunde Allgemeinbevölkerung betrachten, einschließlich Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen.

Die Beratung der EFSA soll Mitgliedstaaten als Orientierung dienen, wenn sie Empfehlungen für den Verzehr von zugesetzten Zuckern erstellen und lebensmittelorientierte Ernährungsleitlinien planen.

Schweden koordiniert die Anfrage an die EFSA im Namen der fünf nordischen Länder. Annica Sohlström, Generaldirektorin der schwedischen Lebensmittelbehörde, erklärte: „Wir begrüßen die Annahme des Mandats durch die EFSA. Es spiegelt die Notwendigkeit wider, die Zusammenhänge zwischen zugesetztem Zucker und Gesundheit auf europäischer Ebene wissenschaftlich zu bewerten.“

Wie geht es weiter?

Die EFSA wird eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe einrichten, die über Fachkenntnisse in den Bereichen ernährungsbedingte Exposition, Epidemiologie, menschliche Ernährung, ernährungsbedingte chronische Krankheiten und Zahnmedizin verfügt. Die fünf nordischen Länder, die dieses Mandat angeregt haben, werden von der Arbeitsgruppe als Beobachter eingeladen werden.

Die EFSA wird nach ihrem schon bewährten Ansatz verfahren und ein Protokoll für die Vorgehensweise bei der Bewertung erarbeiten. Der Ansatz mit dem Namen Prometheus – PROmoting METHods for Evidence Use in Scientific assessments (Förderung von Methoden für den Umgang mit Evidenz bei der wissenschaftlichen Bewertung) – zeigt auf, wie die EFSA Evidenz auswählt, wie diese zur Risikobewertung beiträgt und wie die Behörde über den Prozess als Ganzes sowie dessen Ergebnisse berichtet.

Entsprechend ihrem Bekenntnis zu Offenheit und Transparenz wird die EFSA sich während des gesamten Bewertungsverfahrens mit den betreffenden Interessengruppen austauschen. Im Rahmen zweier öffentlicher Konsultationen wird sie in der ersten Jahreshälfte 2018 Rückmeldungen zum Protokollentwurf einholen und Ende 2019 den Gutachtenentwurf zur Kommentierung stellen, was jeweils auch persönliche Treffen mit Interessengruppen umfassen wird.

Hintergrund

Im Jahr 2010 veröffentlichte die EFSA ein Wissenschaftliches Gutachten zu Referenzwerten für die Aufnahme von Kohlenhydraten und Ballaststoffen, das sich auch mit Zucker befasste. Seinerzeit waren die vorliegenden Erkenntnisse nicht ausreichend, um eine Obergrenze für die tägliche Aufnahme von Zucker insgesamt bzw. zugesetztem Zucker zu bestimmen. In der Zwischenzeit wurden neue wissenschaftliche Erkenntnisse zutage gefördert. Und auch das öffentliche Interesse an den Folgen des Verzehrs von zuckerhaltigen Lebensmitteln und Getränken für die menschliche Gesundheit ist beständig gewachsen.

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Quelle: EFSA