Landwirtschaft: Analyse über ökologische Vorrangflächen veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat dem Europäischen Parlament und den EU-Staaten einen ausführlichen Bericht zu ökologischen Vorrangflächen in der EU-Landwirtschaft vorgelegt. Das sind Flächen, die von Landwirten im Umweltinteresse genutzt werden, zum Beispiel zum Erhalt von Hecken oder als Pufferstreifen, aber unter bestimmten Bedingungen auch weiterhin landwirtschaftlich produktiv genutzt werden können, zum Beispiel zum Anbau von Eiweißpflanzen.

Grundsätzlich müssen Betriebsinhaber mit mehr als 15 Hektar Ackerland fünf Prozent ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen bereitstellen. Der Gesamtanteil an gemeldeten Vorrangflächen betrug in den vergangenen zwei Jahren sogar fast das Doppelte, nämlich 10 Prozent, und umfasste fast 8 Millionen Hektar, zeigt der gestern (Mittwoch) veröffentlichte Bericht.

Zu 90 Prozent wurden diese Flächen produktiv oder potenziell produktiv genutzt, für stickstoffbindende Eiweißpflanzen, Zwischenfrüchte und als brachliegende Flächen. Es ist Aufgabe der EU-Staaten festzulegen, aus welche Arten von ökologischen Vorrangflächen die Landwirte je nach den natürlichen Gegebenheiten in jedem Land auswählen können.

Die Analyse zeigt auf, dass der Umweltnutzen der einzelnen Arten von ökologischen Vorrangflächen nicht allein von der Quantität, sondern auch von der Qualität abhängt. Die Europäische Kommission hat kürzlich eine delegierte Verordnung vorgelegt, die zum Ziel hat, die Regeln zu ökologischen Vorrangflächen zu vereinfachen, um den Landwirten ihre Umsetzung zu erleichtern und so den potentiellen Umweltnutzen der ökologischen Vorrangflächen zu erhöhen.

Sie schlägt unter anderem ein Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf (potenziell) produktiven ökologischen Vorrangflächen vor und möchte andere Regeln überarbeiten, die Landwirte möglicherweise bislang davon abgehalten haben, einige der ökologisch vorteilhaftesten Flächen, nämlich Landschaftselemente und Pufferstreifen, zu nutzen. Der Vorschlag liegt derzeit zur Prüfung beim Europäischen Parlament und dem Rat der EU-Staaten.

Der nun vorgestellte Bericht wird auch in die Modernisierung und Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik einfließen. Dazu läuft noch bis zum 2. Mai eine breite öffentliche Konsultation.

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Quelle: EU Kommission