Vorsicht: „Chocolate slim“ ist kein Wundermittel zum Abnehmen!

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor unseriösen Werbeversprechen für ein Schoko-Getränkepulver.

„Zehn Kilo in zwei Wochen“ oder „optimiert den Fettstoffwechsel“: Mit unzulässigen Gesundheitsversprechen und unrealistischen Abnehmerfolgen werben diverse Online-Shops für „Chocolate Slim“. Angaben zu Herstellern und Betreibern fehlen. Die Verbraucherzentrale Hessen warnt davor, auf solche Angebote zu reagieren. Unseriöse Werbung für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel können Verbraucher über die Internetangebote Lebensmittelklarheit und Klartext-Nahrungsergänzung melden.

Mehrere Internetseiten bieten das Produkt „Chocolate slim“ zum Kauf an. Die unbekannten Betreiber der Seiten ziehen alle Register, um ihre Produkte an den Mann und die Frau zu bringen: Persönliche Erfahrungsberichte und Vorher-Nachher-Bilder versprechen schnelles Abnehmen für jeden. Zudem soll der Drink dem Anbieter zufolge Cellulite bekämpfen sowie Pickel und Akne beseitigen. Doch solche Angaben sollten misstrauisch machen. „Verbraucher sollten vollmundige Werbeversprechen und unrealistische Abnehmerfolge hinterfragen“, sagt Wiebke Franz von der Verbraucherzentrale Hessen.

Übertriebene Gesundheitsversprechen sind unzulässig

Verschiedene Anbieter geben unterschiedlichste Zutaten für das Produkt an – meist Pflanzenstoffe, die unter anderem die Entwicklung von Fettzellen blockieren, die Funktionsfähigkeit des Immunsystems verbessern, den Fettstoffwechsel optimieren oder die Ansammlung von Körperfett gezielt an Problemzonen verhindern sollen. Die Abnehmerfolge und Gesundheitsversprechen sind wissenschaftlich nicht belegt und es ist gesetzlich verboten, damit in dieser Weise zu werben. Außerdem fehlen Informationen, die Online-Händler dem Nutzer vor dem Kauf zur Verfügung stellen müssen, wie ihre Identität und Anschrift sowie Informationen zum Widerrufsrecht.

Verbraucher sollten vollmundige Werbeversprechen und überzogene Abnehmerfolge kritisch hinterfragen. Hinweise auf unseriöse Werbung sind zum Beispiel:

  • wenn das Produkt wahre Wunder bewirken soll
  • wenn die Anschrift des Betreibers fehlt
  • wenn konkrete Zahlen die Wirksamkeit belegen sollen, z. B. wie viele Kilogramm in wie viel Wochen abgenommen werden.
  • wenn das Produkt Körperfunktionen über das normale Maß hinaus verbessern oder steigern soll.

Wer sich durch die Werbung für ein Lebensmittel hinters Licht geführt fühlt, kann bei den Verbraucherzentralen herkömmliche Lebensmittel an Lebensmittelklarheit und Nahrungsergänzungsmittel an Klartext-Nahrungsergänzung melden.

Quelle: VZ Hessen