Was steckt drin in rosa gefärbten Rüben?

Die Farbe macht den Unterschied.

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung von Gemüseerzeugnissen sind den Sachverständigen des CVUA Stuttgart im Jahr 2016 sieben Proben „Weiße Rüben“ im wahrsten Sinne des Wortes ins Auge gestochen. Der Grund dafür war die intensiv leuchtende Rosafärbung dieser sauer eingelegten Rüben.

Bei der lebensmittelchemischen Untersuchung stellte sich heraus, dass die Rübenstücke mit Rhodamin B, einem in der EU für Lebensmittel nicht zugelassenen, potentiell krebserregenden und erbgutverändernden Farbstoff gefärbt wurden.

Gemüseerzeugnisse: gesäuert, konserviert, gefärbt – welche Zusatzstoffe sind erlaubt?

Im Gegensatz zu Frischgemüse handelt es sich bei Gemüseerzeugnissen um verarbeitetes Gemüse oder haltbar gemachte Ware wie zum Beispiel tiefgefrorene Erbsen oder pasteurisierte Gurken.

Nach den „Leitsätzen für Gemüseerzeugnisse“, welche die allgemeine Verkehrsauffassung für diese Lebensmittelgruppe beschreiben, können Gemüseerzeugnisse auch weitere Zutaten wie Essig, Öl, Salz, Kräuter oder Gewürze enthalten. Wohingegen die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen laut EU-Verordnung Nr. 1333/2008 für Gemüseerzeugnisse nur in sehr begrenztem Umfang zulässig ist.

Für Zusatzstoffe gilt hier das sogenannte Verbotsprinzip: Es sind ausschließlich die in der Verordnung namentlich für die einzelnen Lebensmittelgruppen aufgelisteten Zusatzstoffe zulässig. Alle anderen sind verboten.

Bei Gemüseerzeugnissen sind dies zum Beispiel Säuerungsmittel wie Zitronensäure und Äpfelsäure oder das Antioxidationsmittel Ascorbinsäure; bei Gemüse in Essig und Öl oder Lake sind dies auch die Konservierungsstoffe Sorbinsäure und Benzoesäure, wobei hier immer auch bestimmte Höchstmengen zu beachten sind.

Als Farbstoffe sind lediglich die auch natürlich vorkommenden färbenden Stoffe wie beispielsweise Carotin oder Anthocyane zugelassen. Künstlich hergestellte Farbstoffe sind in Gemüseerzeugnissen nicht zugelassen.

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Quelle: CVUA Stuttgart