Daten und Fakten zu Nährwertprofilen

Grenzen für Gesundheitswerbung setzen.

Vitamin C zur Verringerung der Müdigkeit, Calcium für starke Knochen: Lebensmittel, die mit solchen Aussagen beworben werden und ein Plus an Gesundheit versprechen, stehen bei Verbraucherinnen und Verbrauchern hoch im Kurs. Doch etliche dieser Produkte enthalten viel Zucker, Fett oder Salz. Obergrenzen für diese Nährstoffe in Form von Nährwertprofilen könnten nicht gerechtfertigte gesundheitsbezogene Aussagen verhindern.

Gesundheitsbezogene Angaben dürfen laut Health Claims-Verordnung (HCVO) der EU nur auf Lebensmitteln stehen wenn die gesundheitliche Wirkung wissenschaftlich nachgewiesen ist. Die Verordnung sieht zudem die Einführung von Nährwertprofilen vor: Obergrenzen sollen regeln, wie viel Zucker, Fett oder Salz maximal in einem Produkt enthalten sein dürfen, damit es einen Health Claim tragen kann.

Doch bis heute hat die EU-Kommission kein Konzept dafür vorgelegt. Im Rahmen des REFIT-Prozesses zur Vereinfachung von EU-Verbraucherrecht überprüft sie derzeit sogar, das Prinzip der Nährwertprofile aus der Verordnung zu streichen. Die Begründung: Laut Lebensmittelinformationsverordnung der EU (LMIV) müssen Nährwerte auf verpackten Lebensmitteln ab Dezember 2016 einheitlich deklariert werden – Verbraucher würden somit alle notwendigen Informationen erhalten.

Nährwertprofile liefern vielfältigen Mehrwert für Verbraucher

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt davor, denn Nährwertprofile sind kein weiteres Kennzeichnungselement, sondern Grenzwerte. Nur so kann es gelingen, dass zu süße, zu fettige oder zu salzige Produkte gar nicht erst mit Gesundheitsversprechen beworben werden dürfen.

Für einen schnellen Durchblick am Supermarktregal fordert der vzbv daher, Nährwertprofile endlich verbindlich einzuführen. Diese sollten sich an bestehenden Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) orientieren, die mit ihren Nährwertprofilen zur Beschränkung von Werbung für ungesunde Kinderprodukte eine bereits von vielen Seiten anerkannte Basis bieten.

Zudem könnte die Einführung ambitionierter Nährwertprofile den Qualitätswettbewerb unter Lebensmittelproduzenten stärken, indem nur solche Lebensmittel mit einem Gesundheitsversprechen beworben werden dürften, die sich aufgrund der enthaltenen Nährwerte nicht potentiell negativ auf den Körper auswirken. So würden Health Claims für Hersteller zum Qualitätsmerkmal, mit dem sie sich gegenüber den Verbrauchern positiv von Mitbewerbern abheben können.

Der vzbv hat in einem Faktenblatt Informationen, Daten und seine Forderungen zur Einführung von Nährwertprofilen veröffentlicht:
Nährwertprofile – Grenzen für Gesundheitswerbung setzen – Faktenblatt des vzbv

Quelle: vzbv

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