Neue Regeln der EU für Schulmilch und Schulobst

Geld aus Brüssel zwingt zum Handeln: Künftig nur noch 4,7 Millionen Euro statt bisher 7,5 Millionen Euro EU-Mittel für Obst und Gemüse. Staatssekretärin Friedlinde Gurr-Hirsch MdL: „Regelmäßige Extraportionen Obst und Gemüse für rund 250.000 Kinder an Grundschulen und Kitas im Land“.

„Immer mehr Länder beteiligen sich, wie Baden-Württemberg, an den EU-Programmen zu Schulmilch und Schulfrucht. Da die Fördertöpfe in Brüssel begrenzt sind, bleibt auch für das Land weniger übrig. Deshalb müssen wir unseren Fokus ändern und werden diesen auf Grundschul- und Kindergartenkinder richten“, sagte die Staatssekretärin für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, am Dienstag (18. April) in Stuttgart. Mit dem neuen ‚EU-Schulprogramm‘, das die Komponenten ‚Milch‘ sowie ‚Obst & Gemüse‘ zusammenfasse, könnten rund 250.000 Kinder an Grundschulen, Kindergärten und Kindertagesstätten in den wöchentlichen Genuss von Obst und Gemüse kommen. Rund 86.000 Kinder könnten künftig zusätzlich eine Portion Milch, Joghurt, Käse oder Quark bekommen.

„Wir kalkulieren mit zwei Portionen Obst oder Gemüse und einer Portion Milch pro Kind und Schulwoche, die in den mitwirkenden Einrichtungen an die Kinder kostenfrei abgegeben werden können. Damit legen wir einen guten Grundstein für das Wissen um eine gesunde und ausgewogene Ernährung“, erklärte die Staatssekretärin.

Auch gehe es darum, den Wert heimischer und hochwertiger Produkte zu vermitteln, was so auch durchaus in den Unterrichtsinhalten stärker verankert werden soll. Dazu werde das Land freiwillige Fortbildungsangebote für Grundschulkräfte anbieten. Gleichwohl liege die Hauptverantwortung für eine gute Ernährung der Kinder bei den Eltern. Der Staat wolle und könne sich nicht in diese Verantwortung einmischen. „Wir möchten mit der Umsetzung des EU-Schulprogramms im Land niemanden bevormunden. Unser Ziel ist es, Akzente zu setzen, die Möglichkeiten des EU-Förderprogramms zu nutzen und damit die Diskussion um die Vorteile einer ausgewogenen Ernährung in den Mittelpunkt der Gesellschaft und in die Familien hinein zu rücken“, betonte Gurr-Hirsch.

Bei Obst und Gemüse auf bewährten Strukturen aufbauen – Milch geht in Testphase

„Unser EU-Schulfruchtprogramm hat sich in den vergangenen Jahren zum Erfolgsmodell entwickelt. Bei der Schulmilch hingegen betreten wir mit dem neuen EU-Schulprogramm Neuland. Nach einer Testphase von rund zwei Jahren werden wir überprüfen, ob es Verbesserungsmöglichkeiten gibt“, sagte die Staatssekretärin. Während sich die EU bislang lediglich mit einem kleinen Cent-Betrag an jeder Schulmilchtüte beteiligt habe, werde nun Milch, Quark oder Joghurt kostenfrei an die Schüler abgegeben. Bei Schulmilch liege der Fördersatz zum Einstieg bei rund 85 Prozent der Nettokosten, den Rest müssten Sponsoren übernehmen. Auch bei der Schulfrucht werde am bewährten Sponsorenmodell festgehalten. Die Förderquote liege hier bei 75 Prozent der Nettokosten.

Der neue Umgang mit Schulmilch sei vereinzelt auf Kritik gestoßen. „Baden-Württemberg setzt bei seinem EU-Schulprogramm auch auf Regionalität. Wir sind mit den Molkereien im Land im Gespräch. Auch bietet das neue Schulprogramm für kleinere Regionalvermarkter gute Chancen. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch unter neuen Spielregeln eine Lösung im Sinne unserer Kinder finden“, betonte die Staatssekretärin. Die Kritik rühre vor allem daher, dass in Baden-Württemberg künftig keine gezuckerten und aromatisierten Milchprodukte mehr gefördert würden.

Das Schulprogramm starte zum Schuljahr 2017/18. Einrichtungen müssten sich vom 24. April bis 2. Juni zur Teilnahme am Schulprogramm anmelden. Die Zulassung der Lieferanten laufe bereits.

Hintergrundinformationen zum EU-Schulprogramm in Baden-Württemberg

Was ist das EU-Schulprogramm?

Das EU-Schulprogramm löst ab dem Schuljahr 2017/2018 die bisherigen EU-Programme Schulmilch und Schulobst und -gemüse ab. Ziel des EU-Schulprogramms ist es, Kinder bei der Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens zu unterstützen und ihnen zu vermitteln, dass frische Früchte, Milch und Milchprodukte lecker schmecken und fit für den Kita- und Schulalltag machen. Wie bisher schon Obst und Gemüse sollen in Baden-Württemberg künftig auch Milch und Milchprodukte kostenlos an die Kinder in den teilnehmenden Einrichtungen verteilt werden.

Die wichtigsten Informationen für Einrichtungen, Eltern, Sponsoren und Lieferanten:

Wer kann teilnehmen?

  • Schulen im Primarbereich (Klassen 1 bis 4)
  • bei ausreichend EU-Mitteln auch Kindertageseinrichtungen (einschließlich Kindergärten)
  • nur Einrichtungen, die sich online angemeldet und einen Zulassungsbescheid des Regierungspräsidiums Tübingen erhalten haben

Wann und wie ist eine Anmeldung möglich?

  • Alle Einrichtungen müssen sich zur Teilnahme – für Schulobst und -gemüse sowie Schulmilch oder auch nur für einen Programmteil – neu online anmelden.
  • Die Anmeldung für das Schuljahr 2017/18 ist nur vom 24. April bis 2. Juni 2017 unter schulprogramm-mlrbw.de möglich.

Welche Produkte können verteilt werden?

  • Programmteil Schulobst und -gemüse: frisches Obst und Gemüse
  • Programmteil Schulmilch: Trinkmilch, Naturjoghurt, Quark und Käse (ohne Zusätze von Zucker, Aromastoffen, Früchten, Nüssen oder Kakao)
  • Welche Produkte im Detail geliefert werden, ist zwischen Lieferant und Einrichtung abzustimmen.

Wann und wie oft können die Produkte an die Kinder ausgegeben werden?

  • während des Vor- oder Nachmittags, nicht aber im Zusammenhang mit der Mittagsmahlzeit
  • Pro Kind und Woche können 1 bis 3 Portionen ausgeteilt werden. Die genaue Anzahl wird im Zulassungsbescheid geregelt.
  • Eine Portion Schulobst und -gemüse umfasst 100 Gramm. Eine Portion Schulmilch können 250 ml Trinkmilch oder 150 Gramm Quark bzw. Joghurt oder 30 Gramm Käse sein.

Was ist noch wichtig?

  • Alle Einrichtungen sind verpflichtet, das EU-Schulprogramm pädagogisch zu begleiten.
  • Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterstützt die Einrichtungen mit den Angeboten der Landesinitiative Bewusste Kinderernährung (BeKi). Diese umfassen Arbeitsmaterialien, Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte, Informationsveranstaltungen für Eltern und praxisorientierte Veranstaltungen mit Kindern.

Die Kinder erhalten die Produkte kostenlos, wie erfolgt die Finanzierung?

  • Der Lieferant erhält auf Antrag einen festen Förderbetrag pro gelieferte Portion aus EU-Mitteln. Dieser Förderbetrag deckt bei Obst und Gemüse 75 % der kalkulatorischen Nettokosten und bei Milch und Milchprodukten im ersten Umsetzungsjahr 85 % der kalkulatorischen Nettokosten ab.
  • Die tatsächlichen Portionspreise sind zwischen Lieferant und Einrichtung zu vereinbaren.
  • Die Finanzierung des Restbetrags einschließlich der gesamten Mehrwertsteuer muss durch die Einrichtung oder ihren Sponsor erfolgen.

Orientierungspreise und Beihilfebeträge im Schuljahr 2017/18

pro Portion Schulobst & -gemüse Schulmilch
Bios Bios
Orientierungspreis (netto) 0,30 € 0,40 € 0,47 € 0,57 €
davon abgedeckt durch Förderbetrag 0,225 € 0,30 € 0,40 € 0,485 €
Restbetrag Portionspreis plus MwSt. minus Förderbetrag

Wer sind die Lieferanten?

  • Erzeuger und Händler, die vom Regierungspräsidium Tübingen als Lieferanten für das EU-Schulprogramm zugelassen sind
  • Achtung: Alle Lieferanten brauchen für das neue Schulprogramm eine neue Zulassung.
  • Informationen zur Zulassung als Lieferant gibt das Regierungspräsidium Tübingen.
  • Eine Liste zugelassener Lieferanten ist unter schulprogramm-mlrbw.de zu finden.

Wie funktioniert das Sponsoring?

  • Einrichtungen müssen selbst auf mögliche Sponsoren zugehen. In Frage kommen z. B. örtliche Unternehmen, Einrichtungsträger, Fördervereine, Eltern oder auch der Lieferant selbst.
  • 40 Euro Sponsorenbetrag genügen, um beispielsweise 10 Kindern ein Schuljahr lang wöchentlich eine Portion Milch oder eine Portion Obst & Gemüse zu ermöglichen (bei konventioneller Ware und 7 % MwSt.; weitere Kalkulationsbeispiele finden Sie auf unserer Homepage).
  • Unternehmen, die anbieten, für Einrichtungen Sponsoren zu finden, tun dies nicht im Auftrag des Landes Baden-Württemberg, sondern in der Regel aus wirtschaftlichem Interesse.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Bei Fragen zur Zulassung von Lieferanten und Einrichtungen wenden Sie sich bitte an das Schulfrucht- und Schulmilch-Team des Regierungspräsidiums Tübingen:
Tel.: 07071-757-3502
Fax: 07071-757-96010
E-Mail:
schulfruchteinrichtungen@rpt.bwl.de
schulmilcheinrichtungen@rpt.bwl.de
schulfruchtlieferanten@rpt.bwl.de
schulmilchlieferanten@rpt.bwl.de

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Anja Heinig, Öffentlichkeitsarbeit und Soziale Medien
Kernerplatz 10, 70182 Stuttgart
Telefon: +49 711 126 2383
E-Fax: +49 711 126 162 2382
Mobil: +49 162 262 3630
anja.heinig@mlr.bwl.de
www.mlr.baden-wuerttemberg.de

Quelle: MLR Baden- Württemberg