Prüfzeichen: Für die vegetarische Ernährung geeignet

Die Prüf- und Zertifizierungsgesellschaft SGS hat ein Prüfzeichen zur Kennzeichnung vegetarischer Nahrungsmittel entwickelt. Das Signet tragen Lebensmittel und Getränke, die unabhängige Kontrollen entlang eines strengen Kriterienkatalogs durchlaufen haben. Die Kennzeichnung gibt Verbrauchern beim Einkauf verlässliche Orientierung und zeigt ihnen auf einem Blick, dass das Produkt für eine vegetarische Lebensweise geeignet ist.

Hinter dem Siegel „für eine vegetarische Ernährung geeignet“ steht ein umfangreiches Prüfprogramm. Die unabhängigen Lebensmittelexperten der SGS kontrollieren dafür in mehreren Schritten, ob ein Produkt den Anforderungen an eine vegetarische Ernährung entspricht. Für alle eingesetzten Zutaten und Rohstoffe wird überprüft, ob sie tierische Bestandteile enthalten. Selbst nicht deklarierungspflichtige Hilfsstoffe und sogar die Verpackungsmaterialien unterliegen dieser Kontrolle.

Vegetarisch – ganz konkret

Im Lebensmittelrecht gibt es aktuell weder auf nationaler noch europäischer Ebene eine verbindliche Definition dafür, wann ein Lebensmittel vegetarisch ist. Aus diesem Grund folgt die SGS beim Prüfen der als vegetarisch ausgezeichneten Produkte einer Definition aus der deutschen Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai 2016.

Demnach dürfen bei vegetarischen Lebensmitteln und Getränken in allen Verarbeitungsstufen keine Substanzen tierischer Herkunft eingesetzt werden – mit Ausnahme von Milch, Kolostrum, Farmgeflügeleiern, Bienenhonig, Bienenwachs, Propolis oder Lanolin sowie deren Komponenten und daraus gewonnenen Erzeugnissen.

Dies gilt selbst dann, wenn tierische Bestandteile nur als Trägerstoffe oder Lösungsmittel von Aromen, Enzymen und Zusatzstoffen dienen oder als Verarbeitungshilfsstoffe während der Produktion Verwendung finden, die vor der Fertigstellung zum Endprodukt wieder entfernt werden.

Einer Auslobung als vegetarisch stehen unbeabsichtigte Einträge von unerwünschten Bestandteilen nicht entgegen, wenn diese auf allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen trotz geeigneter Vorkehrungen bei Einhaltung der guten Herstellungspraxis technisch unvermeidbar sind.

Umfassende Kontrollen

Damit Lebensmittel und Getränke das SGS-Prüfzeichen „für die vegetarische Ernährung geeignet“ tragen dürfen, müssen sie mindestens ein Mal im Jahr ein mehrstufiges Kontrollverfahren bestehen. Die Kontrollen übernehmen Fachexperten der unabhängigen Prüfgesellschaft SGS, zu denen unter anderem die Labore von SGS Institut Fresenius gehören.

Das Prüfprogramm besteht aus mehreren Bausteinen. Basis ist eine Kennzeichnungsprüfung sowie die Kontrolle zahlreicher Dokumente und Spezifikationen. Weiterhin werden Rezepturen und Produktionsprotokolle überprüft. Je nach ermitteltem Risiko erfolgen Vor-Ort-Begehungen im herstellenden Betrieb sowie ergänzende Laboranalysen.

Bei der Dokumentenprüfung wird geschaut, ob Rezepturen dem Anforderungskatalog entsprechen. Ebenfalls wird geprüft, ob der Einsatz aller Rohwaren nachvollziehbar dokumentiert ist. Wichtig ist zudem, dass Mitarbeiter nachweislich genaue Arbeitsanweisungen zum Umgang mit vegetarischen Lebensmitteln erhalten haben.

Audits und Analytik im Labor

In Vor-Ort-Audits in den Produktionsstätten achten die Prüfer der SGS beispielsweise darauf, dass Wareneingangskontrollen erfolgen. Vegetarische Rohstoffe müssen von tierischen getrennt gelagert und die Produktionslinien beim Wechsel zwischen vegetarischen und nicht-vegetarischen Lebensmitteln korrekt gereinigt werden.

Mittels Laboranalytik kann zusätzlich untersucht werden, ob sich Laktose sowie Ei- oder Milcheiweiß nachweisen lassen. Ebenso können zur Absicherung bei bestimmten Lebensmitteln sowohl Verfahren der Fettsäureanalytik zum Einsatz kommen als auch Methoden zur Tierartenidentifizierung wie PCR (Polymerase Chain Reaction) oder NGS (Next-Generation Sequencing).

Die einzelnen Prüfbausteine werden je nach Risikoklasse eines Lebensmittels anders kombiniert. So sind bei einigen Produkten – wie etwa Fertiggerichten oder Feinkost – naturgemäß mehr Prüfungen erforderlich als bei rein pflanzlichen Erzeugnissen wie Tee, Obstkonserven oder Cerealien. Zudem machen bestimmte Produktionsbedingungen Zusatzkontrollen notwendig – gerade, wenn ein Betrieb sowohl vegetarische als auch nicht-vegetarische Produkte herstellt und eine Kreuzkontamination droht.

Sorgfältige Prüfung

Verbraucher können sich darauf verlassen, dass Produkte mit der Auszeichnung „für die vegetarische Ernährung geeignet“ eine sorgfältige Kontrolle durch ein unabhängiges Prüfinstitut durchlaufen haben. Ein Produkt, das nicht den Anforderungen entspricht, darf nicht in den Handel gelangen. Bei schweren Abweichungen wird dem betroffenen Produkt das SGS-Zeichen entzogen.

Das Veggie-Siegel nutzen?

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Quelle und Pressekontakt SGS