Rückstände an Pestiziden und Kontaminanten: So werten wir am CVUA Stuttgart aus.

Seit 2003 veröffentlicht das CVUA Stuttgart Auswertungen zu Pestizidrückständen in pflanzlichen Lebensmitteln im Internet. Diese Auswertungen sind immer wieder Anlass zu Anmerkungen und Kommentaren bis hin zu Aufforderungen die Ergebnisse in anderer Form darzustellen. Die Aufarbeitung von über 2 Mio. Datensätzen pro Jahr ist komplex, da viele Faktoren berücksichtigt werden müssen. Im Folgenden erklären wir unsere Vorgehensweise.

Rückstände an Pestiziden oder Kontamination, was ist was?

Wir untersuchen auf Pestizidrückstände und Kontaminanten. Dabei halten wir uns bei der Einsortierung an die gesetzlichen Definitionen, die aus den im Infokasten genannten Rechtstexten hervorgehen.

Pestizidrückstände

VO (EG) Nr. 396/2005 (kurz: VO 396/2005): Rückstände, auch von derzeit oder früher in Pflanzenschutzmitteln im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Richtlinie 91/414/EWG verwendeten Wirkstoffen und ihren Stoffwechsel- und/oder Abbau- bzw. Reaktionsprodukten, die in oder auf den … Erzeugnissen vorhanden sind, darunter auch insbesondere die Rückstände, die von der Verwendung im Pflanzenschutz, in der Veterinärmedizin und als Biozidprodukt herrühren können .

Rückstandshöchstmengen-Verordnung (RHmV)

Das nationale Recht, die RHmV gilt weiterhin für Bereiche, die nicht von der VO 396/2005 abgedeckt werden. Beispiele sind Piperonylbutoxid (Synergist) oder DEET (Repellent). Auch für diese Stoffe gelten Höchstmengen und sie zählen zu der Anzahl der Pestizidrückstände in unseren Berichten.

Vollständiger Beitrag

Quelle: CVUA Stuttgart